* Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer angelegt. Sie kann unter bestimmten Vorraussetzungen zurückerstattet werden. Die Steuereinnahmen ergeben sich aus der Differenz zwischen Zahlungseingängen und Rückerstattungsbeträgen.
Zahlungseingänge VST | 32,6 Mrd.* |
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Rückerstattung | 24,3 Mrd.* |
Zahlungseingänge Stempelabgaben | 2,1 Mrd. |
Steuerabrechnungen Verrechnungssteuer | 66'100 |
Steuerabrechnung Stempelabgaben | 10'800 |
Prüfung von Unternehmen | 9'833 |
Letzte Änderung 01.10.2020