Finanzausgleich NFA

Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) trat Anfang 2008 ein total revidierter Finanz- und Lastenausgleich in Kraft. Dieser hat zum Ziel, die Finanzautonomie der Kantone zu stärken und die Disparitäten zu reduzieren. Er stellt die notwendigen Ausgleichsmechanismen bereit und schafft so die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen für die Erhaltung des föderativen Staatsaufbaus in der Schweiz (revidierter Art. 135 BV).

Weisungen EFD vom 19. Dezember 2008


JSON


Archiv

Letzte Änderung 28.09.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kontaktformular

+41 58 462 73 73

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/die-estv/steuerpolitik/finanzausgleich-nfa.html