Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Steuerpolitik
Eigerstrasse 653003 Bern
Änderung | Inkrafttreten | Inhalt in Kürze | Erlass und Medienmitteilung |
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Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 | 01.01.2021 | Mit der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) wird die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert. | Bundesbeschluss Botschaft Abstimmungsunterlagen |
Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung) |
01.01.2021
01.01.2021 |
Ausweitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV):
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Gesetz Botschaft Medienmitteilung Verordnung Erläuterungen zur Verordnung Medienmitteilung |
Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG, AIAV) | 01.01.2021 | Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) prüft die innerstaatliche Umsetzung des globalen Standards über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mittels Länderüberprüfungen. In diesem Rahmen hat das Global Forum Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Mit dieser Vorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden. | Gesetz Botschaft Verordnung Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen | 15.01.2021 | Regelung zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren. Da gemäss Entscheid des Bundesgerichts für die Billag-Gebühren keine Mehrwertsteuern anfallen, sind in der Vergangenheit erhobene Mehrwertsteuern zurückzuerstatten. | Gesetz Botschaft Medienmitteilung |
Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe | 01.01.2021 | Umsetzung der überwiesenen Motion Müller Walter (14.3590) «Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit». Danach sollen sämtliche geleisteten Zivilschutztage bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Für nach der Dienstplichtdauer geleistete Zivilschutztage gibt es neue eine anteilmässige Rückerstattung zuviel bezahlter Ersatzabgaben. | Verordnung Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) | 01.07.2021 | Als existenzsichernde Bedarfsleistung sind die Überbrückungsleistungen steuerbefreit. In DBG und StHG werden dementsprechende Steuerausnahmen eingeführt. | Gesetz Botschaft Medienmitteilung |
Letzte Änderung 18.10.2021