Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Steuerpolitik
Eigerstrasse 653003 Bern
Änderung | Inkrafttreten | Inhalt in Kürze | Erlass und Medienmitteilung |
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Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen |
01.01.2022 |
Umsetzung der Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sollen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig sein. Ausländische Sanktionen sind neu aber im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. |
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Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
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Gestaffelt: 1. per 1. Januar 2022 unter Vorbehalt von Ziffer 2-4 2. Artikel 38 Absatz 5 VStG tritt am 1. September 2022 in Kraft. 3. Artikel 38 Absatz 4 VStG tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. 4. Der Gliederungstitel vor Artikel 104, die Artikel 104a, 104b und 124 Absätze 1-3 DBG, die Artikel 38b und 71 Absatz 3 StHG, Artikel 35a VStG und Artikel 30a WPEG treten am 1. Januar 2024 in Kraft. |
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor: 1. Die Kantone werden im DBG und StHG verpflichtet, - neben dem schriftlichen - ein elektronisches Verfahren vorzusehen. 2. Bei den Steuern im Zuständigkeitsbereich des Bundes kann der Bundesrat die Unternehmen zu einem ausschliesslich elektronischen Vorgehen verpflichten. 3. Bei der Meldung von Versicherungsleistungen ist die AHV-Nummer zu verwenden. |
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Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente) |
01.01.2022
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Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, werden die bestehenden befristeten Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert. Dies betrifft die Pflichtwandelanleihen (CoCos), die Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sowie Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds). |
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Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer |
01.01.2022 |
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. |
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Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) |
01.01.2022 |
Die Umsetzung der Motion KVF-S (17.3631) «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale. |
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Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD) |
01.01.2022 |
Die Umsetzung der Motion Jauslin (16.3055) «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuerlassen» harmonisiert die Verzugs- und die Vergütungszinssätze bei vom EFD erhobenen Steuern und Abgaben. Dafür werden fünf bestehende Zinsverordnungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer wird angepasst. |
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Letzte Änderung 21.07.2023