Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2024-2027

Änderung

Inkrafttreten

Inhalt in Kürze

Erlass und Medienmitteilung

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

20.051

Gestaffelt: *

1. per 1. Januar 2022 unter Vorbehalt von Ziffer 2-4

2. am 1. September 2022, Artikel 38 Absatz 5 VStG

3. am 1. Februar 2023, Artikel 38 Absatz 4 VStG

4. am 1. Januar 2024, Gliederungstitel vor Artikel 104, Artikel 104a, 104b und 124 Absätze 1-3 DBG, Artikel 38b und 71 Absatz 3 StHG, Artikel 35a VStG und Artikel 30a WPEG

Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor:

1. Die Kantone sind verpflichtet, - neben dem schriftlichen - ein elektronisches Verfahren vorzusehen.

2. Bei den Steuern im Zuständigkeitsbereich des Bundes kann der Bundesrat die die Unternehmen zu einem ausschliesslich elektronischen Vorgehen verpflichten.

3. Bei der Meldung von Versicherungsleistungen ist die AHV-Nummer zu verwenden.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

 

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

19.050

01.01.2024

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Reform zur Stabilisierung der AHV abgestimmt. Diese Reform bestand aus zwei Vorlagen. Bei der zweiten Vorlage ging es um die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer bedingt eine Bundesratsverordnung um die Sätze im Mehrwertsteuergesetz anzupassen. 

Bundesbeschluss

Abstimmungsunterlagen

Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

17.400

Frühestens
01.01.2024 *

Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.

Die Beratung im Nationalrat läuft.

Gesetzesentwurf

Bericht der WAK-S

Medienmitteilung

 

Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (elektronische Verfahren) Frühestens
01.01.2024
Die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung regelt, ab wann welche Prozesse nur noch elektronisch zur Verfügung stehen.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)

19.043

Voraussichtlich
01.01.2024

 

Steuerbehörden haben dem Handelsregisteramt Meldung zu erstatten, falls innert 3 Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person gemäss Artikel 125 Absatz 2 DBG keine unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem müssen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, zwingend auf Konkurs betreiben, wenn der Schuldner im Hanselsregister eingetragen ist.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)

22.036

 

Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV)

Voraussichtlich
01.01.2024

Der Bundesrat will den internationalen Entwicklungen (OECD-/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft) Rechnung tragen und die Regeln der Mindestbesteuerung für internationale Grosskonzerne umsetzen.

Die eidgenössischen Räte haben der Vorlage in der Wintersession 2022 zugestimmt. Das Volk wird im Juni 2023 darüber abstimmen.

Die Verordnung setzt die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der vom Parlament beschlossenen Verfassungsänderung teilweise um. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert. Insbesondere die Verfahrensbestimmungen werden später in die Vernehmlassung geschickt.

Bundesbeschluss

Botschaft

Abstimmungsunterlagen

Medienmitteilung

 

Vorentwurf

Erläuterungen zur Verordnung

Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

22.035

Frühestens
01.01.2024 *

Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.

Die Vorlage wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen. Die Beratung im Ständerat läuft.

Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien)

22.053

Frühestens
01.01.2024

Umsetzung der überwiesenen Motion Grin (17.3171). Die Botschaft sieht vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.

Der SR hat Nichteintreten beschlossen. Der NR wird das Geschäft voraussichtlich im 2. Semester 2023 behandeln.

Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

21.019

 

Voraussichtlich
01.01.2025

 

 

 

 

Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung vorgesehen.

Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

21.077

 

 

 

 

 

 

01.01.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» wird neu der Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, an das Zinsniveau der jeweiligen Anlagebedingungen gebunden. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

 

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

 

Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts)

 

Frühestens
01.01.2025 *

Umsetzung der überwiesenen Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (18.3383). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, neben der Einführung des Trusts als neues Institut im Obligationenrecht bei der steuerlichen Behandlung Anpassungen vorzunehmen.

Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

 

Frühestens
01.01.2026 *

Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen.

Vorentwurf 1

Vorentwurf 2

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen

Frühestens
01.01.2026 *

Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer Frühestens
01.01.2027 *
Durch einen Abgleich des Mehrwertsteuerregisters mit dem Handelsregister können die kantonalen Handelsregisterbehörden bereits heute feststellen, welche Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind. Künftig sehen die Handelsregisterbehörden, welche Einzelunternehmen freiwillig im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, weil sie weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielen. Solche Einzelunternehmen sind für das Handelsregister nicht relevant. Dadurch kann bei diesen Unternehmen auf Abklärungen verzichtet werden, was den administrativen Aufwand bei den Unternehmen und den Behörden reduziert. Dafür müssen die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes und die Handelsregisterverordnung angepasst werden.

Vorentwurf 1

Vorentwurf 2

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

* Da den Kantonen in der Regel eine Frist von rund zwei Jahren für die Umsetzung ins kantonale Recht eingeräumt wird, könnte das Inkrafttreten später erfolgen.

Kontakt

Letzte Änderung 12.07.2023

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