Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) trat Anfang 2008 ein total revidierter Finanz- und Lastenausgleich in Kraft. Dieser hat zum Ziel, die Finanzautonomie der Kantone zu stärken und die Disparitäten zu reduzieren. Er stellt die notwendigen Ausgleichsmechanismen bereit und schafft so die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen für die Erhaltung des föderativen Staatsaufbaus in der Schweiz (revidierter Art. 135 BV).
Weisungen EFD vom 1. Oktober 2023 /
19. Dezember 2008
Gültig für Datenlieferungen ab der Steuerperiode 2022
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Letzte Änderung 15.02.2024