vom 12. Januar 2021 in der Sache Ryser gegen Schweiz
(Fall-Nr. 23040/13)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 12. Januar 2021 befunden, dass die Schweiz einen militärdienstuntauglichen Schweizer diskriminiert hat.
Das Urteil ist noch nicht endgültig. Innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Urteils der Kammer kann jede Partei in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer beantragen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention oder der Protokolle dazu oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft (Art. 43 f. EMRK).
Das Urteil wird zurzeit vom Bundesamt für Justiz analysiert.
Endgültige Urteile des EGMR sind für den beteiligten Vertragsstaat verbindlich. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht deren Umsetzung (Art. 46 EMRK).
Allfällige Anfragen sind im Moment direkt an den Informationsdienst des Bundesamts für Justiz zu richten.
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