Ergänzungssteuer deklarieren

Für die Veranlagung der Ergänzungssteuer sind die Kantone zuständig.

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Als steuerpflichtiges Unternehmen sind Sie verpflichtet, eine Ergänzungssteuererklärung elektronisch über das ePortal des Bundes einzureichen. Bei Fragen zu Registrierung, Abmeldung und Deklaration der Ergänzungssteuer wenden Sie sich bitte an die Steuerverwaltung des zuständigen Kantons.


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Registrieren Sie Ihr Unternehmen für die Ergänzungssteuer online auf dem ePortal des Bundes, wo Sie sich auch selbstständig abmelden können. Wenden Sie sich bei Fragen zum Registrieren und Abmelden bitte an die Steuerverwaltung des zuständigen Kantons.


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Letzte Änderung 17.01.2025

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