Die Übermittlung der AIA Meldungen gemäss Artikel 15 AIAG kann auf drei Arten erfolgen:
- Hochladen einer XML-Datei im Portal
- Manuelle Datenerfassung im Portal (Online-Formular)
- Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M)
Die AIA Meldungen müssen gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung erstellt werden.
Bei Fragen bezüglich das Vorgehen, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung - AIA Datenübermittlung (PDF, 6 MB, 21.10.2020).