In den internationalen Beziehungen kennt die Schweiz die Amts- und Rechtshilfe, um Informationen im Steuerbereich auszutauschen.
- Die Amtshilfe dient dem Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Sie stützt sich auf bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Steuerinformationsabkommen (TIEA) sowie dem Amtshilfeübereinkommen (MCAA).
- Die Rechtshilfe dient dem Informationsaustausch zwischen Justizbehörden. Sie erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz [IRSG], dem Betrugsbekämpfungsabkommen [BBA] sowie dem Schengener Durchführungsübereinkommen [SDÜ]).
Für die Amts- und Rechtshilfe im Rahmen von internationalen Steuerabkommen ist die Abteilung Informationsaustausch in Steuersachen SEI zuständig.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.11.2020
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Eidg. Steuerverwaltung
Informationsaustausch in Steuersachen
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