Konzerne können auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht für Steuerperioden vor 2018 einreichen. Das Gesetz sieht vor, dass die ESTV diese Berichte auf der Grundlage der ALBA-Vereinbarung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln kann. Die ESTV hat eine Anleitung herausgegeben, wie Konzerne vorzugehen haben, wenn sie einen freiwilligen Bericht einreichen möchten. In einem ersten Schritt ist das Formular «Vollmachtsantrag freiwilliger länderbezogener Bericht» auszufüllen.
Untenstehendes Beispiel eines länderbezogenen Berichts dient der Veranschaulichung. Alle Daten in dem Beispiel sind frei erfunden. Übereinstimmungen mit real existierenden Rechtsträgern sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Beispiel eines länderbezogenen Berichts im XML-Format (XML, 10 kB, 29.09.2017)
Letzte Änderung 26.02.2018