Frankreich

Hier finden Sie das von der Schweiz mit Frankreich abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.


I. Abkommen des Bundes

1.a. Abkommen auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern und Zusatzprotokoll von 1966

SR 0.672.934.91 / AS 1967 1079
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966

SR 0.672.934.91 / AS 1967 1100
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966

In Kraft getreten: 26. Juli 1967

1.b. Vereinbarung von 2014

AS 2016 1195
Vereinbarung über die Änderung des Zusatzprotokolls zum revidierten Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 9. September 1966 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht

Abgeschlossen am 25. Juni 2014
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 30. März 2016

1.c. Zusatzabkommen von 2009

AS 2010 5683
Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und des zugehörigen Zusatzprotokolls), unterzeichnet am 9, September 1966 in Paris in der modifizierten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1967 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen

Unterzeichnet am 27. August 2009
In Kraft getreten: 4. November 2010

1.d. Zusatzabkommen von 1997

SR 0.672.934.91 / AS 2000 1936
Zusatzabkommen vom 22. Juli 1997 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 3. Dezember 1969

In Kraft getreten: 1. August 1998

1.e. Zusatzabkommen von 1969

SR 0.672.934.91 / AS 1970 1300
Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3. Dezember 1969

In Kraft getreten: 24. September 1970

2. Erbschaftssteuerabkommen von 1953

AS 2014 3387
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vom 31. Dezember 1953

SR 0.672.934.92 / AS 1955 128 (per 31. Dezember 2014 gekündigt)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vom 31. Dezember 1953

3. Abkommen betr. die Einkommens- und Vermögenssteuern von 1953 (ersetzt durch Abkommen von 1966)

AS 1955 111
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen  vom 31. Dezember 1953


II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss

1. Abkommen auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern

a. Vereinbarung von 2014

BBl 2011 3749
Botschaft vom 6. April 2011 zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen

BBl 2012 155
Bundesbeschluss über eine Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich vom 23. Dezember 2011

In Krafttreten der Vereinbarung durch Notenaustausch: 30. März 2016

b. Zusatzabkommen von 2009

BBl 2009 1631
Botschaft über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich vom 6. März 2009

BBL 2010 1541
Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 6. März 2009 über die Genehmigung eines neuen Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich vom 27. November 2009

AS 2010 5681
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 18. Juni 2010

Ratifikation durch Notenaustausch: 4. November 2010

c. Zusatzabkommen von 1997

BBl 1997 IV 1141
Botschaft über ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich vom 10. September 1997

AS 2000 1935
Bundesbeschluss über eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich vom 12. März 1998

Ratifikation durch Notifikation: 7. April / 26. Juni 1998

d. Zusatzabkommen von 1969

BBl 1969 II 1474
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Genehmigung des Zusatzabkommens zu dem zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 15. Dezember 1969

AS 1970 1299
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 4. Juni 1970

Austausch der Ratifikationsurkunden: 24. September 1970

e. Abkommen von 1966

BBl 1966 II 577
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Genehmigung des zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 18. Oktober 1966

AS 1967 1077
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 7. Juni 1967

Austausch der Ratifikationsurkunden: 26. Juli 1967

2. Abkommen von 1953 (nicht mehr anwendbar)

Abkommen von 1953 betr. die Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern

BBl 1954 I 364
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Genehmigung der zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 19. Februar 1954

AS 1955 109
Bundesbeschluss (Genehmigung beider Abkommen) vom 19. Juni 1954

Austausch der Ratifikationsurkunden: 20. Januar 1955


III. Verständigungsvereinbarungen von allgemeiner Tragweite

1. Grenzgänger

2. Eröffnung von Zahlungsaufforderungen

Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden vom 22. Januar und 11. Februar 2016


IV. Vereinbarungen der Kantone

1. Grenzgänger

Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat (handelnd im Namen der Republik und des Kantons Genf) und der Regierung der französischen Republik über den finanziellen Ausgleich für die in Genf arbeitenden Grenzgänger vom 29. Januar 1973

BBl 1983 II 535
Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat *) und der Regierung der französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983
In Kraft getreten: 18. Dezember 1986

*) handelnd im Namen der Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura.

Merkblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 24. Februar 2005 betreffend die Vereinbarung vom 11. April 1983 über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern (Definition des Grenzgängers)

2. Schenkungen, Erbschaften

SR 0.642.034.91 / AS 1982 297
Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat *) und der Regierung der französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen zu ausschliesslich uneigennützigen Zwecken vom 30. Oktober 1979

*) handelnd im Namen der Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aarbau, Thurgau, Waadt und Neuenburg.
Die Kantone Jura, Tessin, Genf und Wallis sind ebenfalls Partei des Vertrages.

In Kraft getreten durch Notenaustausch: 5. Januar 1982


V. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens


VI. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland

Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer für Berechtigte mit Wohnsitz in der Schweiz


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Letzte Änderung 11.03.2024

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