1.a. Abkommen auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern und Zusatzprotokoll von 1966
SR 0.672.934.91 / AS 1967 1079
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966
SR 0.672.934.91 / AS 1967 1100
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966
In Kraft getreten: 26. Juli 1967
1.b. Vereinbarung von 2014
AS 2016 1195
Vereinbarung über die Änderung des Zusatzprotokolls zum revidierten Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 9. September 1966 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht
Abgeschlossen am 25. Juni 2014
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 30. März 2016
1.c. Zusatzabkommen von 2009
AS 2010 5683
Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und des zugehörigen Zusatzprotokolls), unterzeichnet am 9, September 1966 in Paris in der modifizierten Fassung der am 3. Dezember 1969 und am 22. Juli 1967 in Paris unterzeichneten Zusatzabkommen
Unterzeichnet am 27. August 2009
In Kraft getreten: 4. November 2010
1.d. Zusatzabkommen von 1997
SR 0.672.934.91 / AS 2000 1936
Zusatzabkommen vom 22. Juli 1997 zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. September 1966 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 3. Dezember 1969
In Kraft getreten: 1. August 1998
1.e. Zusatzabkommen von 1969
SR 0.672.934.91 / AS 1970 1300
Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3. Dezember 1969
In Kraft getreten: 24. September 1970
2. Erbschaftssteuerabkommen von 1953
AS 2014 3387
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vom 31. Dezember 1953
SR 0.672.934.92 / AS 1955 128 (per 31. Dezember 2014 gekündigt)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vom 31. Dezember 1953
3. Abkommen betr. die Einkommens- und Vermögenssteuern von 1953 (ersetzt durch Abkommen von 1966)
AS 1955 111
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 31. Dezember 1953