Hier finden Sie das von der Schweiz mit Indonesien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
1. Abkommen von 1988
SR 0.672.942.71 / AS 1989 2308
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (mit Protokoll) vom 29. August 1988
In Kraft getreten: 24. Oktober 1989
2. Änderungsprotokoll von 2007
AS 2009 1573
Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indonesien zur Änderung des Abkommens und des Protokolls zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 8. Februar 2007
In Kraft getreten: 20. März 2009
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 1988 III 1296
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien vom 19. Oktober 1988
AS 1989 2307
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 19. Juni 1989
Austausch der Ratifikationsurkunden: 24. Oktober 1989
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
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Bundesgasse 3
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