Hier finden Sie das von der Schweiz mit Uruguay abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
1. Abkommen von 2010
SR 0.672.977.61 / AS 2012 647
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot. und Briefwechsel) vom 18. Oktober 2010
In Kraft getreten: 28. Dezember 2011
2. Briefwechsel von 2011
AS 2012 6271
Briefwechsel zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 26. Dezember 2011
3. Notenwechsel betr. die Besteuerung der Schiff- und Luftfahrtunternehmen von 1965
AS 1966 1297
Notenwechsel *) zwischen der Schweiz und der Republik Uruguay betreffend die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt vom 30 Dezember 1965
*) Der Notenwechsel ist für die Zeit der Geltung des Abkommens vom 18. Oktober 2010 ausser Kraft gesetzt.
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2011 171
Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay vom 3. Dezember 2010
AS 2012 645
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay vom 17. Juni 2011
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 28. Dezember 2011
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Hauptabteilung DVS
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