Resultate
0 Resultate gefunden
Inhalt
Dokumente

Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen. Sie fördert die Steuerehrlichkeit von im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden schweizerischer Zahlstellen. Die Schweiz hat mit dem Vereinigten Königreich und Österreich je ein Quellensteuerabkommen abgeschlossen.
Häufige Anliegen zum Quellensteuerabkommen
Was ist das Quellensteuerabkommen?
Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen. Sie fördert die Steuerehrlichkeit von im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden schweizerischer Zahlstellen. Die Schweiz hat mit dem Vereinigten Königreich und Österreich je ein Quellensteuerabkommen zu diesem Zweck abgeschlossen.
Mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit der Europäischen Union im Jahr 2017 braucht es die bestehenden Quellensteuerabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich sowie mit Österreich nicht mehr. Entsprechend wurden mit den zwei Staaten Aufhebungsabkommen unterzeichnet.
Neben der Abgeltungssteuer gibt es in den Quellensteuerabkommen Amtshilfebestimmungen, welche den Informationsaustausch zwischen den Partnerstaaten und der Schweiz regeln. Aktuell besteht ein Abkommen zum Informationsaustausch mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Amtshilfe nach IQA.
Fragen & Antworten zum Quellensteuerabkommen
Alle Fragen & Antworten zum Quellensteuerabkommen finden Sie hier.
News
Alle
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die New Service Bund Seite zu gelangen und dort die Mitteilungn zu lesen.
Letzte Änderung 05.12.2022