Quellensteuerabkommen

Zwei Personen schütteln sich die Hände, vor einem Bürogebäude

Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen. Sie fördert die Steuerehrlichkeit von im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden schweizerischer Zahlstellen. Die Schweiz hat mit dem Vereinigten Königreich und Österreich je ein Quellensteuerabkommen abgeschlossen.



Häufige Anliegen zum Quellensteuerabkommen

Was ist das Quellensteuerabkommen?

Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen. Sie fördert die Steuerehrlichkeit von im Ausland ansässigen Kundinnen und Kunden schweizerischer Zahlstellen. Die Schweiz hat mit dem Vereinigten Königreich und Österreich je ein Quellensteuerabkommen zu diesem Zweck abgeschlossen.

Fragen & Antworten zum Quellensteuerabkommen

Alle Fragen & Antworten zum Quellensteuerabkommen finden Sie hier.

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Letzte Änderung 05.12.2022

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