Aufhebung bestehender Abkommen

Mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit der europäischen Union im Jahr 2017 braucht es die bestehenden Quellensteuerabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich sowie mit Österreich nicht mehr. Entsprechend wurden mit den zwei Staaten Aufhebungsabkommen unterzeichnet.

Mit dem untenstehenden Brief informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die schweizerischen Zahlstellen über praktische Aspekte des Übergangs vom EU-Zinsbesteuerungsabkommen und von den Quellensteuerabkommen zum AIA.


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Letzte Änderung 21.07.2023

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