Am 27. Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die Europäische Union (EU) ein bilaterales Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA). Technisch handelt es sich um ein Änderungsprotokoll (Gesetzliche Grundlagen) zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der AIA wird daher mit allen Mitgliedstaaten der EU per 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Informationen über praktische Aspekte des Übergangs von den EU-Zinsbesteuerungsabkommen zum AIA sind auf folgender Seite verfügbar: Aufhebung.