Anpassungen der Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung

Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei.

Dies bedingt die folgenden Anpassungen der Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung auf den 1. Juli 2013:

Rz 4c Für die in Kroatien ansässigen betroffenen Personen ist diese Wegleitung ab 1. Juli 2013 in gleicher Weise anzuwenden. Zinsen, die nach dem 30. Juni 2013 fällig und gutgeschrieben oder ausbezahlt werden, unterliegen der EU-Zinsbesteuerung.

Rz 33 Kroatien

Nachstehend teilen wir Ihnen folgende Änderung mit:

St. Barthélemy
Sie war seit Februar 2007 und bis 31. Dezember 2011 eine französische überseeische Gebietskörperschaft (collectivité d'outre-mer). Seit dem 1. Januar 2012 zählt sie zu den Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten der Europäischen Union. Saint-Barthélemy ist seit diesem Datum als assoziiertes überseeisches Hoheitsgebiet nicht mehr Teil der Europäischen Union und unterliegt somit nicht mehr der EU-Zinsbesteuerung.

Fragen nehmen wir gerne per eMail an info-euz@estv.admin.ch entgegen


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Letzte Änderung 21.07.2023

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