Am 27. Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die EU ein bilaterales Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA). Technisch handelt es sich um ein Änderungsprotokoll (Gesetzl. Grundlagen) zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der AIA wird daher mit allen Mitgliedstaaten der EU per 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Mit dem untenstehenden Brief informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die schweizerischen Zahlstellen über praktische Aspekte des Übergangs vom EU-Zinsbesteuerungsabkommen und von den Quellensteuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch.