Statistiken zum Quellensteuerabkommen

Im Rahmen der Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich haben die Betroffenen zur Regularisierung unversteuerter Vermögen die Wahl zwischen dem Quellensteuerabzug und der Offenlegung bestimmter Informationen ihrer Konten oder Depots. Entscheiden sich die Betroffenen für die Besteuerung, so erheben die Zahlstellen einmalig eine Steuer zur Regularisierung des Vermögens. Zudem erheben die Zahlstellen ab Inkrafttreten der Abkommen eine abgeltende Quellensteuer auf Kapitaleinkünften. Entscheiden sich die Betroffenen für eine Meldung, übermitteln die Zahlstellen die entsprechenden Informationen der ESTV, welche diese wiederum der Steuerbehörde im betreffenden Partnerstaat weiterleitet.

Die ESTV hat die Beträge aus der Regularisierung des Vermögens und die erfolgten Meldungen erstmals Ende Juli 2013 an die Steuerbehörde der Partnerstaaten weitergeleitet (siehe Medienmitteilung). Bis Mitte 2014 folgen monatlich weitere Überweisungen und Meldungen.

Die Beträge aus der Quellensteuer auf Kapitaleinkünften leitete die ESTV erstmals Ende März 2014 weiter.

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Letzte Änderung 21.07.2023

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