Die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Vereinigte Königsreich von Grossbritannien und Nordirland sind am 6 Oktober 2011 übereingekommen, ihre Zusammenarbeit im Bereich Steuern zu fördern. Die Vertragsstaaten waren sich einig, ein internationales Quellensteuerabkommen mit Amtshilfebestimmung abzuschliessen.
Dieses Abkommen ermöglicht den Informationsaustausch in Bezug auf die Existenz von Bankkonten und Depots in der Schweiz, an welchen die im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Personen wirtschaftlich berechtigt sind.
Der Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ist für das Verfahren zwischen dem Vereinigten Königsreich und der Schweiz zuständig.
Das Abkommen ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die maximale Anzahl der Ersuchen wurde für die ersten drei Jahre auf 500 Personen pro Jahr beschränkt.