Internationale Quellensteuerabkommen ermöglichen es, ausländische Steuerpflichtige mit Bankkonten in der Schweiz unter Wahrung des Schutzes ihrer Privatsphäre zu besteuern. Das IQA-UK, welches zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geschlossen wurde, sieht dabei auch eine Amtshilfe vor (Art. 33). Das zugehörige Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) regelt das entsprechende Verfahren.
In der ESTV ist der Dienst für Informationsaustausch SEI zuständig für die Abwicklung der Amtshilfeverfahren. Dabei obliegt ihm die Verantwortung für den Informationsaustausch zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz, nicht aber für mögliche Geldflüsse.
Das Vereinigte Königreich stellt monatlich Informationsersuchen zu ausgewählten Personen an die Schweiz. Die ESTV prüft diese, erlässt Editionsverfügungen und stellt diese allen Informationsinhabern zu. Die Informationsinhaber werden damit verpflichtet, die Anzahl Konten der Personen anzugeben und mittels zurück zu senden. Diese Informationen werden anschliessend nach Prüfung durch die ESTV und Inkenntnissetzung der betroffenen Person an das Vereinigte Königreich geliefert, sofern nach einem allfälligen Beschwerdeverfahren Amtshilfe geleistet werden kann.
Banken nach dem Schweizerischen Bankengesetz sowie alle anderen bei der ESTV angemeldeten Zahlstellen (Art. 32 IQG).
Ja, das IQG verpflichtet die Informationsinhaber verbindlich.
Die ESTV eröffnet einmal monatlich per Post die Editionsverfügungen für die angefragten Personen. Diese müssen innert 14 Tagen nach Erhalt der Editionsverfügung bearbeitet werden.
Die Editionsverfügungen werden auf Papier versendet. Optional können die Daten der Verfügung mittels QR-Code eingelesen werden.
Das Antwort-Formular 685 muss elektronisch als SnapForm ausgefüllt, auf Papier ausgedruckt und per Post an die ESTV zurück gesendet werden. Die entsprechende Software Snapform Viewer ist kostenlos unter http://www.snapform.com/download-viewer.html erhältlich.
Als 2D-Code werden Datenmuster aus Punkten und Strichen bezeichnet, in denen maschinell lesbare Informationen gespeichert sind. Zum Lesen der Daten werden optische Lesegeräte (Scanner) verwendet, wobei die Daten anschliessend elektronisch weiterverarbeitbar sind. Gebräuchliche Vertreter sind der QR-Code (ISO/IEC 18004:2006) oder der Aztec-Code (ISO/IEC 24778).
Für das Einlesen der QR-Codes genügt ein handelsüblicher Bild-Scanner (Imager), der QR-Codes nach ISO/IEC 18004:2006 interpretieren kann (Konfiguration: Error Correction Level L, Encoding UTF-8). Diese Scanner arbeiten oft als Tastatur-Emulatoren und benötigen keine Zusatz-Treiber.
Letzte Änderung 08.10.2021