Die ESTV eröffnet einmal monatlich per Post die Editionsverfügungen für die angefragten Personen. Die Informationsinhaber werden mit den Editionsverfügungen verpflichtet, die Anzahl Konten der betroffenen Personen anzugeben und müssen diese Angaben innert 14 Tagen nach Erhalt der Editionsverfügung mittels Formular 685 (QDF, 253 kB, 11.05.2022) zurücksenden.