Die Rechtshilfe, also der Informationsaustausch zwischen Justizbehörden gestützt auf das IRSG, bezieht sich auf hängige Strafverfahren, für welche eine ausländische Justizbehörde um Übermittlung von Informationen und Beweismitteln ersucht. Für den Informationsaustausch ist der Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI zuständig, der Vollzug obliegt den schweizerischen Strafjustizbehörden (Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgerichte).