Unter Rechtshilfe ist die internationale Zusammenarbeit in (Fiskal-)Strafsachen zu verstehen. Die Schweiz leistet ausländischen Staaten Rechtshilfe u.a. gestützt auf dem (Rechtshilfegesetz [IRSG], dem Betrugsbekämpfungsabkommen [BBA] sowie dem Schengener Durchführungsübereinkommen [SDÜ]). Rechtshilfe aufgrund des IRSG kann für Steuern und Abgaben jeglicher Art verlangt werden, Rechtshilfe gemäss SDÜ und BBA nur im Bereich der indirekten Steuern.
Für die Bearbeitung eingehender und ausgehender Ersuchen ist der SEI zuständig. Der SEI berät die Rechtshilfebehörden in Fiskalangelegenheiten und ist auf Anfrage den Staatsanwaltschaften beim Vollzug behilflich, kann die Ausführung der Rechtshilfeleistung jedoch auf Anfrage auch selber vornehmen.