Rechnen Sie die MWST online ab. Ab 1. Januar 2021, um 12:00 Uhr, steht Ihnen auch die Variante ohne Account zur Verfügung.
Unsere Online-Dienstleistungen auf einen Blick | MWST online «MWST-Abrechnung easy» |
MWST online «ESTV SuisseTax» |
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Einmalige Registrierung notwendig | Nein | Ja |
Vereinfachtes Login | Ja | Nein |
Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung | X | X |
Automatisches Berechnen der Steuer | X | X |
Sicherer Zugriff online - rund um die Uhr | X | X |
Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung | X | X |
Treuhandfirmen können die Deklarationsfreigabe (Dokument) durch ihre Kunden auf Papier unterschreiben lassen; Einreichen per Post möglich |
X | |
Treuhandfirmen können auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen | X | |
Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen |
X | |
Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung | X | |
Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht | X | |
Beantragen von Fristverlängerungen | X | |
Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware | X | |
Bestellen von Unternehmer- und Eintragungsbescheinigung | X | |
Selbständiges Erfassen der Auszahladresse | X | X |
MWST online abrechnen OHNE Account
MWST online abrechnen MIT Account
Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Anwendung der bestehenden und künftigen ESTV-Dienstleistungen zur Onlineabrechnung der Mehrwertsteuer.
- ESTV SuisseTax: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten; diese Möglichkeit nutzen erfolgreich schon über 60% aller steuerpflichtigen Personen.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person - zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters - unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Unternehmen, welche schon lange Zeit die Einfachheit der Papierabrechnung bevorzugen, möchte die ESTV die Umstellung auf den Online-Standard erleichtern und mit «MWST-Abrechnung easy» eine zusätzliche Dienstleistung anbieten, welche den online Deklarationsprozess vereinfacht und auf das Wesentliche reduziert.
Zudem können Steuervertreter neu die Möglichkeit der Deklarationsfreigabe durch ihren Kunden in Anspruch nehmen, was einem Bedürfnis der Treuhand- und Steuerberatungsbranche entspricht.
Wenn Sie von der Funktion der Deklarationsfreigabe Gebrauch machen, d.h. Sie füllen die Abrechnung online aus und die Deklarationsfreigabe wird anschliessend handschriftlich und rechtsgültig unterzeichnet per Post eingereicht, dann erscheint auf der PDF-Abrechnung der Hinweis «Entwurf». Dieser verschwindet erst, wenn die unterzeichnete Deklarationsfreigabe (Papierdokument) bei der ESTV eingetroffen ist und verarbeitet wurde.
Vorgesehen ist die Einführung per 1.1.2021, damit die steuerpflichtigen Personen ihre Abrechnungen für das 4. Quartal 2020 bzw. 2. Semester 2020 online ausfüllen können. Das Ganze steht unter dem Vorbehalt von möglichen Verzögerungen, welche sich eventuell durch COVID-19 ergeben könnten. Im Moment läuft die Umsetzung jedoch nach Plan.
Unter folgendem Link https://mwsteasy.estv.admin.ch/ kann ich mich in «MWST-Abrechnung easy» einloggen und den fehlenden Abrechnungscode anfordern. Ich erhalte ihn dann per Post zugestellt.
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Dank der Möglichkeit der Einreichung der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch durch die steuerpflichtige Person elektronisch oder mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe.
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
Sofern ich nichts unternehme, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. E-Mailadresse zugestellt. Um dies zu vermeiden, muss ich mich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode in «MWST-Abrechnung easy» einloggen. Mit der Funktion «Erinnerungen anpassen» kann ich dort die nötigen Mutationen selber vornehmen.
Nein, diese Funktion ist ausschliesslich der Online-Dienstleistung «ESTV SuisseTax» vorbehalten. Diese Formulare müssen weiterhin auf der Website der ESTV bezogen werden. Die Einreichung erfolgt weiterhin auf dem Postweg.
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
Ja, bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Mit der Erinnerung mittels SMS und/oder via elektronischem Kalender, ist der Abrechnungscode jeweils enthalten. Aus Sicherheitsgründen entfällt diese Info bei der Erinnerung per E-Mail.
Für «ESTV SuisseTax» wird Ihnen jeweils eine E-Mail zugestellt, sobald die Abrechnung im Portal zur Verfügung steht.
Diese Funktion ist momentan allein «ESTV SuisseTax» vorbehalten. Hier besteht auch die Möglichkeit für Steuervertreter, Fristen für alle ihre Kunden («Massenfristgesuche») zu verlangen. Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie Fristen über die Website der ESTV verlangen.
Ausnahmsweise können Sie weiter mit der Papierabrechnung die MWST deklarieren. Mit dem Versand des Abrechnungscodes erhalten Sie ein separates Bestellformular. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es per Post zurück an die ESTV (keine E-Mails oder Fax). Wir senden Ihnen dann die Papierabrechnung per Post. Bis auf Ihr Porto entstehen dabei keine weiteren Kosten. Dieser Vorgang muss für jede neue Abrechnungsperiode wiederholt werden.
Nein. Die Papierabrechnung muss für jede Abrechnungsperiode mittels Bestellformular bestellt werden. Das Bestellformular erhalten Sie als Beilage zum Versand des Abrechnungscodes.
Dieses Vorgehen dient der Automatisierung des Bestellprozesses.
Nein, ein solches Vorgehen unterstützt die ESTV bereits seit einigen Jahren nicht mehr, da dieses den allgemeinen Digitalisierungsbestreben und der Prozessoptimierung der ESTV widerspricht.
Generell müssen Beilagen nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden. Sind trotzdem Unterlagen zur Abrechnung notwendig, sind diese auf dem Postweg an die ESTV einzureichen.
Ja, diese Funktion besteht.
Die Systeme stehen grundsätzlich 24 Std. / 7 Tage zur Verfügung. Bei geplanten Wartungsarbeiten werden die Nutzer vorgängig in der Applikation darüber informiert.
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
Letzte Änderung 24.03.2021