Seit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes können Sportler, Sportlerinnen und Sportteams (nachstehend allesamt Sportler genannt) mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Sportler mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland bei seiner Teilnahme an einem Sportanlass im Inland ein Preisgeld gewinnt oder ein Antrittsgeld erhält und zugleich weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielt.
Das Informationsblatt für Sportler mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland informiert über die Rechte und Pflichten dieser Sportler im Bereich der Mehrwertsteuer. Das Informationsblatt für Veranstalter internationaler Sportanlässe informiert die Veranstalter über das Verfahren der vereinfachten Steuerentrichtung im Bereich der Mehrwertsteuer.
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Letzte Änderung 22.10.2019
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