Anpassung der MWST-Abrechnungsformulare

In Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des MWST-Gesetzes wurde das MWST-Abrechnungsformular inhaltlich angepasst.

Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018

Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt.

Ab dem 1. Januar 2018 gelten somit die folgenden Mehrwertsteuersätze:

  Normalsatz Sondersatz Beherbergungs-leistungen Reduzierter Satz
Steuersätze bis 31.12.2017 8,0 % 3,8 % 2,5 %
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 -0,4 % -0,2 % -0,1 %
+ Steuersatzerhöhung FABI 1.1.2018 - 31.12.2030 0,1 % 0,1 % 0,1 %
Gültige Steuersätze ab 1.1.2018 7,7 % 3,7 % 2,5 %

Wie sich die die Änderung der Steuersätze im Detail auswirkt, können Sie der MWST-Info 19 Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Quartal 2017 bzw. 2. Semester 2017 und ab dem 1. Quartal 2018 bzw. 1. Semester 2018 (inhaltliche Anpassung aufgrund der Teilrevision MWSTG) neue Abrechnungsformulare zur Anwendung gelangen:

Zu beachten ist, dass die neuen ab 1. Januar 2018 geltenden Mehrwertsteuersätze auf allen Abrechnungsformularen unter «II. Steuerberechnung» auf der linken Seite des Formulars aufgeführt sind.

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Letzte Änderung 16.01.2024

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