Frage:
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland versendet Maschinen in die Schweiz. Diese werden am Zoll mit der Einfuhrsteuer (MWST) erfasst. Die Empfänger der Maschinen sind ausschliesslich Schweizer Unternehmen. Muss sich das Unternehmen mit Sitz im Ausland in der Schweiz in das MWST-Register eintragen lassen, wenn sich der Umsatz im Jahr 2018 auf CHF 2 000 000 beziffert?
Antwort:
Nein, der Ort der Leistung befindet sich im Ausland, d. h. ausserhalb des Geltungsbereichs der schweizerischen Mehrwertsteuer.