Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gilt ab dem 1. Januar 2018 der reduzierte Steuersatz. Die von der Steuersatzänderung betroffenen elektronischen Erzeugnisse sind in der Mehrwertsteuerverordnung (Art. 50 ff.) definiert.
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Letzte Änderung 15.01.2024
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