Steuersatzänderung für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter

Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gilt ab dem 1. Januar 2018 der reduzierte Steuersatz. Die von der Steuersatzänderung betroffenen elektronischen Erzeugnisse sind in der Mehrwertsteuerverordnung (Art. 50 ff.) definiert.

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Letzte Änderung 15.01.2024

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