Die Abteilungen MWST

Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST) ist eine der grössten Organisationseinheiten des Eidgenössischen Finanzdepartements. Sie beschäftigt rund 475 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gliedert sich in drei Abteilungen: Erhebung, Externe Prüfung und Recht.

Abteilung Erhebung (MWST-ER)

Die Abteilung Erhebung ist zuständig für die korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer. Sie bearbeitet die Anmeldungen für die Eintragung ins MWST-Register, prüft die eingehenden Abrechnungen, führt gegebenenfalls interne Revisionen durch und schätzt bei Ausbleiben der Abrechnungen die Steuerschuld. Im Weiteren prüft sie die Löschung, wenn ein Unternehmen sich abmeldet und löscht das Unternehmen aus dem MWST-Register, wenn die Voraussetzungen der Löschung erfüllt sind. Durch die Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte unterstützt sie die steuerpflichtigen Personen und ihre Vertreter in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Steuerpflicht und der Deklaration. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Prüfung von Gesuchen zu Vereinfachungen der Steuerdeklaration sowie die Bearbeitung von verschiedenen Steuerrückerstattungsverfahren für in- und ausländische Unternehmen.

Abteilung Externe Prüfung (MWST-EP)

Die Abteilung Externe Prüfung ist zuständig für die Durchführung von Buchprüfungen bei den steuerpflichtigen Unternehmen. Solche Kontrollen sind bei einer Selbstveranlagungssteuer besonders wichtig; sie sollen einerseits zur rechtsgleichen Behandlung der Steuerpflichtigen beitragen und anderseits der Orientierung über die korrekte Anwendung der steuerlichen Vorschriften sowie der zweckmässigen Erfassung der Umsätze sowie der Vorsteuern dienen.

Abteilung Recht (MWST-RE)

Die Abteilung Recht befasst sich hauptsächlich mit dem Erteilen von mündlichen und schriftlichen Rechtsauskünften (insb. auch Steuerrulings) und dem Durchführen von Justizverfahren (vom Erlass erster Entscheide über Einspracheentscheide bis zu Schriftenwechseln resp. Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und das Schweizerische Bundesgericht). Zur Abteilung Recht gehört zudem der Dienst Strafverfahren und Deliktsbekämpfung MWST. Dieser ist zuständig für die Durchführung von Strafverfahren im Bereich der Mehrwertsteuer.

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Letzte Änderung 10.05.2024

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