Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Hier sind die Informationen zur MWST-Erhöhung per 2024 aufgeführt.

Informationen Juli 2023

Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Anleitung erklärt, worauf bei der Deklaration zu achten ist. Die neuen Steuersätze sind erstmals anwendbar für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023.

Deklaration der MWST beim Übergang 2023/2024 (PDF, 324 kB, 05.10.2023)- MWST-Abrechnung nach der effektiven Methode
- MWST-Abrechnung nach der Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode


Informationen März 2023

1. Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung

Auf den 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

  Bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz: 7,7 % 8,1 %
Reduzierter Satz: 2,5 % 2,6 %
Sondersatz für
Beherbergung:
3,7 % 3,8 %

In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

2. Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze

Diese Steuersatzerhöhung hat folgende Auswirkungen auf die Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS):

2.1. Änderung der Saldo- und Pauschalsteuersätze

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024
0,1 % 0,1 %
0,6 % 0,6 %
1,2 % 1,3 %
2,0 % 2,1 %
2,8 % 3,0 %
3,5 % 3,7 %
4,3 % 4,5 %
5,1 % 5,3 %
5,9 % 6,2 %
6,5 % 6,8 %

Diese Änderungen der SSS und PSS berechtigen nicht zu einem vorzeitigen Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode. Ein Wechsel von der effektiven zur Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode kann nur erfolgen, wenn die Wartefrist gemäss Artikel 37 Absatz 4 MWSTG bzw. Artikel 98 Absatz 2 MWSTV abgelaufen ist.

2.2. Änderung der Umsatz- und Steuerzahllastlimiten für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode

 

 

Bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
Umsatzgrenze
für die Anwendung der
Saldosteuersatzmethode:
CHF 5'005'000 CHF 5'024'000
Steuerzahllast
für die Anwendung der
Saldosteuersatzmethode:
CHF 103'000 CHF 108'000

3. Weitere Informationen zur Steuersatzerhöhung

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Letzte Änderung 15.01.2024

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