Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2018
Die Pauschalsteuersätze (PSS) kommen beim Gemeinwesen und verwandten Bereichen zur Anwendung. Die ESTV hat die PSS aller Tätigkeiten überprüft, was ab dem 1. Januar 2018 bei einigen Tätigkeiten zu Änderungen in der Umschreibung oder in der Zuteilung zu den 10 PSS führt.
Darüber hinaus bewirkt die Steuersatzsenkung per 1. Januar 2018 auch eine Senkung der meisten der 10 PSS:
Mit der letzten Abrechnung des Jahres 2017 haben die steuerpflichtigen Personen Zusatzinformationen betreffend die SSS und PSS erhalten. Auf den 1. Januar 2018 sinken einerseits aufgrund der Steuersatzsenkung die meisten SSS und PSS. Andererseits gibt es materielle Änderungen, wie zum Beispiel Neuzuteilungen von Branchen zu den einzelnen SSS bzw. PSS. Materielle Änderungen können beispielsweise zur Folge haben, dass ein zweiter SSS verlangt werden muss oder dass ein vorzeitiger Wechsel der Abrechnungsmethode möglich ist. Das Informationsblatt, das den steuerpflichtigen Personen zugestellt wurde, befindet sich unten auf dieser Seite unter «Dokumentation».