Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62) angepasst. Dies bewirkt auch eine Anpassung der Pauschalsteuersätze.
Informationen dazu finden Sie unter: Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025