Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus.
Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018.
Bisherige Sätze in Prozent | Sätze ab 1.1.2018 in Prozent |
---|---|
0,1 | 0,1 |
0,6 | 0,6 |
1,3 | 1,2 |
2,1 | 2,0 |
2,9 | 2,8 |
3,7 | 3,5 |
4,4 | 4,3 |
5,2 | 5,1 |
6,1 | 5,9 |
6,7 | 6,5 |
Der Anhang zur Verordnung regelt, für welche Tätigkeiten welcher Saldosteuersatz gilt. Für gewisse Tätigkeiten ist neu die Abrechnung per Saldosteuersatz zulässig.
Der Bundesrat hat im September 2015 beschlossen, dass die Saldosteuersätze mindestens alle sieben Jahre überprüft werden sollen, und zwar erstmals 2017. Die ESTV hat dazu im Juli 2016 die betroffenen Branchenverbände konsultiert.
Finanzielle Folgen
Die Senkung der Saldosteuersätze aufgrund der Senkung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer von 8 Prozent auf 7,7 Prozent und des Beherbergungssatzes von 3,8 Prozent auf 3,7 Prozent hat Mindereinnahmen von 45-50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.
Die finanziellen Folgen der übrigen Anpassungen der Verordnung lassen sich nur grob abschätzen. Es ist nicht bekannt, ob nach der Änderung noch immer die gleichen Unternehmen mit Saldosteuersätzen abrechnen.
Wenn keine steuerpflichtigen Personen aufgrund der Änderungen zu einer anderen Abrechnungsmethode wechseln, wäre per Saldo mit Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Franken zu rechnen, was total zu Mindereinnahmen von 35-40 Millionen Franken führe.
Begriff «Saldosteuersatz»
Zusatzinformation zu den Änderungen bei den SSS und PSS und zu den Möglichkeiten des Wechsels der Abrechnungsmethode
Mit der letzten Abrechnung des Jahres 2017 haben die steuerpflichtigen Personen Zusatzinformationen betreffend die SSS und PSS erhalten. Auf den 1. Januar 2018 sinken einerseits aufgrund der Steuersatzsenkung die meisten SSS und PSS. Andererseits gibt es materielle Änderungen, wie zum Beispiel Neuzuteilungen von Branchen zu den einzelnen SSS bzw. PSS. Materielle Änderungen können beispielsweise zur Folge haben, dass ein zweiter SSS verlangt werden muss oder dass ein vorzeitiger Wechsel der Abrechnungsmethode möglich ist. Das Informationsblatt, das den steuerpflichtigen Personen zugestellt wurde, befindet sich unten auf dieser Seite unter «Dokumentation».
Dokumentation
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 08.06.2023
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