Für die Umrechnung der Entgelte in ausländischer Währung kann wahlweise der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.
Mehrwertsteuer
Monatsmittelkurs | Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von der ESTV publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. |
Devisen-Tageskurs | Der aktuelle Tageskurs wird übermittelt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. https://www.rates.bazg.admin.ch/home |
Konzernkurse | Bei Fakturen in fremder Währung zwischen Gesellschaften desselben Konzerns (Konzernverhältnis) darf die MWST mit dem Konzernkurs berechnet werden. Die Umrechnung zum Konzernkurs ist während eines Jahres beizubehalten. |
Kryptowährungen | MWSt-Info 07 «Steuerbemessung und Steuersätze» Artikel 1.3.3 «Entgelt in Kryptocoins/-token» |
Kurslisten direkte Bundessteuer
Die in dieser Liste enthaltenen Kurse sind in der Regel die Schlusskurse des letzten Börsentages des Monats Dezember (Quelle: SIX Financial Information). Bei fehlenden Kursen wird auf die letztverfügbaren Kurse zurückgegriffen. Diese Kurse gelten als Steuerwert am 31. Dezember (Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG).
ICTax (externe Anwendung) |
Income & Capital Taxes |
Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse | zur Umrechnung der in Fremdwährung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe des Ersatzjahres |
Letzte Änderung 27.06.2022