Fremdwährungskurse ESTV

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV sowie alle kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen die Steuern in Schweizer Franken. Entgelt, Gehalt, Einkommen etc., das in einer fremden Währung beim Steuerpflichtigen einging, muss daher in Schweizer Franken umgerechnet werden. Hierzu werden die einzelnen Fremdwährungskurse von der ESTV zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fremdwährungskurse je nach Steuer.

Mehrwertsteuer

Für die Umrechnung der Entgelte in ausländischer Währung kann wahlweise der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.

Monatsmittelkurs Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von der ESTV publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats.
Devisen-Tageskurs Der aktuelle Tageskurs wird übermittelt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.
https://www.rates.bazg.admin.ch/home
Konzernkurse Bei Fakturen in fremder Währung zwischen Gesellschaften desselben Konzerns (Konzernverhältnis) darf die MWST mit dem Konzernkurs berechnet werden. Die Umrechnung zum Konzernkurs ist während eines Jahres beizubehalten.
Kryptowährungen MWSt-Info 07 «Steuerbemessung und Steuersätze» Artikel 1.3.3 «Entgelt in Kryptocoins/-token»

Direkte Bundessteuer

Kurslisten

Die in dieser Liste enthaltenen Kurse sind in der Regel die Schlusskurse des letzten Börsentages des Monats Dezember (Quelle: SIX Financial Information). Bei fehlenden Kursen wird auf die letztverfügbaren Kurse zurückgegriffen. Diese Kurse gelten als Steuerwert am 31. Dezember (Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG).

ICTax
(externe Anwendung)

Income & Capital Taxes
Kursliste «In der Schweiz kotierte in- und ausländische Wertpapiere»
Kursliste HB «Ausserbörslich gehandelte Wertpapiere»
Umstrukturierungen/Gratisaktien/Portefeuille-Ausschüttungen/Liquidationen

Denominierung

Devisenkurse des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
(externe Anwendung)
Bei Denominierung des Aktien- oder Stammkapitals in Britische Pfund, Euro, US-Dollar oder Yen erfolgt die Erhebung der Gewinnsteuer beziehungsweise der Kapitalsteuer weiterhin in Franken.

Wehrpflichtersatzabgabe

Jahresmittelkurse zur Umrechnung der in Fremdwährung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe des Ersatzjahres

Letzte Änderung 08.12.2023

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