Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV sowie alle kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen die Steuern in Schweizer Franken. Entgelt, Gehalt, Einkommen etc., das in einer fremden Währung beim Steuerpflichtigen einging, muss daher in Schweizer Franken umgerechnet werden. Hierzu werden die einzelnen Fremdwährungskurse von der ESTV zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fremdwährungskurse je nach Steuer.
Mehrwertsteuer
Für die Umrechnung der Entgelte in ausländischer Währung kann wahlweise der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publizierte Monatsmittelkurs oder der Devisen-Tageskurs (Verkauf) angewendet werden. Steuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden.
Monatsmittelkurs | Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von der ESTV publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. |
Devisen-Tageskurs | Der aktuelle Tageskurs wird übermittelt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. https://www.rates.bazg.admin.ch/home |
Konzernkurse | Bei Fakturen in fremder Währung zwischen Gesellschaften desselben Konzerns (Konzernverhältnis) darf die MWST mit dem Konzernkurs berechnet werden. Die Umrechnung zum Konzernkurs ist während eines Jahres beizubehalten. |
Kryptowährungen | MWST-Info 07 «Steuerbemessung und Steuersätze» Artikel 1.3.3 «Entgelt in Kryptocoins/-token» |
Direkte Bundessteuer
Kurslisten
In diesen Listen befinden sich die täglichen Devisenkurse, bei welchen es sich um Closing Spot Rates (Kurse vom jeweiligen Tag) handelt. Auch die Jahresmittelkurse, sowie Devisen- und Banknotenkurse vom 31. Dezember werden auf diese Weise publiziert. Diese Kurse werden, u.a. für die Umrechnung der steuerrelevanten Erträge und Vermögen in CHF, zur Verfügung gestellt.
ICTax (externe Anwendung) |
Income & Capital Taxes Online-Kursliste mit täglichen Devisenkursen Kursliste «Devisen – Banknoten» Kursliste «Devisen – Jahresmittelkurse in der Schweiz» |
Denominierung
Devisenkurse des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (externe Anwendung) |
Bei Denominierung des Aktien- oder Stammkapitals in Britische Pfund, Euro, US-Dollar oder Yen erfolgt die Erhebung der Gewinnsteuer beziehungsweise der Kapitalsteuer weiterhin in Franken. |
Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse | zur Umrechnung der in Fremdwährung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe des Ersatzjahres |
Letzte Änderung 14.05.2025