Mehrwertsteuer abmelden

Aufgrund der COVID-19-Lage dürften gewisse Unternehmen die für die Mehrwertsteuerpflicht massgebende Umsatzgrenze von CHF 100 000 bzw. 150 000 im Jahr 2020 nicht erreichen. Möglicherweise ist aufgrund der Umstände auch im Jahr 2021 zu erwarten, dass diese Umsatzgrenze nicht erreicht wird. Trifft dies auf Sie zu, beachten Sie bitte die Bedingungen für die Abmeldung infolge der Unterschreitung der Umsatzgrenze. Mehr dazu finden Sie hier.

Wählen Sie den Grund der Abmeldung

Falls kein Abmeldegrund passt, klären Sie bitte den zu verwendenden Abmeldegrund mit der Abteilung Erhebung der MWST ab.

Last modification 08.11.2022

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