Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Änderung |
Inkrafttreten |
Inhalt in Kürze |
Erlass und Medienmitteilung |
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Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes) |
01.01.2025
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Steuerbehörden haben dem Handelsregisteramt Meldung zu erstatten, falls innert 3 Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person gemäss Artikel 125 Absatz 2 DBG keine unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem müssen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, zwingend auf Konkurs betreiben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. |
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Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen |
01.01.2025
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Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» wird neu der Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, an das Zinsniveau der jeweiligen Anlagebedingungen gebunden. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert. |
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Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung
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Voraussichtlich 01.01.2025 |
Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung vorgesehen.
Ausführungsbestimmungen zur Teilrevision des MWSTG vom 16. Juni 2023 sowie weitere Themen wie Flexibilisierung der Saldosteuersatzmethode. |
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Bundesstatistikverordnung | Voraussichtlich 01.01.2025 |
U.a. neue Steuerdatenerhebung: Detaillierte Daten, die für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung von natürlichen Personen benötigt werden, im Einzelnen: Informationen zu den Einkünften im In- und Ausland, zu den Abzügen (Bund und Kanton), zum Vermögen im In- und Ausland, zu den steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen (Bund und Kanton) und Vermögen, zu den Steuerbeträgen (Bund, Kanton und Gemeinde), Kirchensteuer, andere kantonsspezifische Steuerarten, Steuerbeträge aus Kapitalleistungen. | |
Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) |
Frühestens 01.01.2025 |
Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen. |
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Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen |
Frühestens 01.01.2025 * |
Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag. Die Vorlage wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen. Die Beratung im Ständerat läuft. |
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Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung |
Frühestens 01.01.2025 * |
Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern..
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Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften |
Frühestens 01.01.2026 |
Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern. |
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Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) | Frühestens 01.01.2026 * |
Umsetzung der überwiesenen Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (18.3383). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, neben der Einführung des Trusts als neues Institut im Obligationenrecht bei der steuerlichen Behandlung Anpassungen vorzunehmen. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf eine Ausarbeitung der Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion. |
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Bundesgesetz über die Individualbesteuerung | Frühestens 01.01.2026 * |
Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen. | |
Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen |
Frühestens 01.01.2026 * |
Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird. |
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Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung | Frühestens 01.01.2026 * |
Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden. |
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Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen |
Frühestens 01.01.2026 |
Mit der Vorlage wird ein zentrales Register sowie neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv berechtigte Personen an juristischen Personen eingeführt. Onlinezugang zu diesem Register haben insbesondere auch Steuerbehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. |
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Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer |
Frühestens 01.01.2027 |
Durch einen Abgleich des Mehrwertsteuerregisters mit dem Handelsregister können die kantonalen Handelsregisterbehörden bereits heute feststellen, welche Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind. Künftig sehen die Handelsregisterbehörden, welche Einzelunternehmen freiwillig im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, weil sie weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielen. Solche Einzelunternehmen sind für das Handelsregister nicht relevant. Dadurch kann bei diesen Unternehmen auf Abklärungen verzichtet werden, was den administrativen Aufwand bei den Unternehmen und den Behörden reduziert. Dafür müssen die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes und die Handelsregisterverordnung angepasst werden. |
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Letzte Änderung 18.04.2024