Verrechnungspreise

Zwei Personen schütteln sich die Hände, vor einem Bürogebäude

Verrechnungspreise sind die Preise und sonstigen Bedingungen, die bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Unternehmen angewandt werden, die rechtlich unabhängig sind, aber demselben Konzern angehören. Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wonach Transaktionen zwischen diesen Unternehmen denselben Bedingungen folgen sollten, die auch zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart würden.


Was ist der Fremdvergleichsgrundsatz?

Der Fremdvergleichsgrundsatz wird verwendet, um für steuerliche Zwecke die Verrechnungspreise zwischen Unternehmen desselben Konzerns zu bestimmen. Nach diesem Grundsatz müssen Transaktionen zwischen diesen Unternehmen, unabhängig von ihrer Art, denselben Bedingungen folgen, wie sie zwischen fremden Dritten in einem Umfeld des freien Wettbewerbs und unter vergleichbaren Umständen vereinbart würden.

Welche Regelungen zu Verrechnungspreisen gibt es in der Schweiz?

Der Schweizer Gesetzgeber hat keine speziellen Gesetze zu Verrechnungspreisen erlassen. Der Fremdvergleichsgrundsatz wird jedoch auf der Grundlage verschiedener Bestimmungen in den Steuergesetzen umgesetzt.

Der Fremdvergleichsgrundsatz wird in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD-Verrechnungspreisleitlinien) erläutert. Obwohl ihr Inhalt nicht rechtlich bindend ist, beziehen sich die Schweizer Steuerbehörden und Gerichte auf sie und wenden sie als Quelle für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes an.

Fragen & Antworten zu ausgewählten Themen aus dem Bereich der Verrechnungspreise

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Verrechnungspreise im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen. Diese Informationen dienen der Klärung ausgewählter Fragen. Sie sind allgemeiner Natur und können für sich allein keine Grundlage für die steuerliche Beurteilung eines Sachverhalts bilden.

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