Monatsmittelkurse

Die Monatsmittelkurse werden durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unverbindlich zur Verfügung gestellt.

Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von uns publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. Am 25. Tag des Folgemonats (oder am darauffolgenden ersten Werktag) wird der so ermittelte Durchschnittskurs publiziert, und ab Beginn des nächsten Monats darf er angewendet werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Anwendung von Monatsmittelkursen langfristig keine Vor- oder Nachteile gegenüber der Anwendung von Tageskursen mit sich bringt.

Beispiel: Aus den Tageskursen vom 25. März bis zum 24. April wird der Durchschnittskurs errechnet (und am 25. April publiziert), der vom 1. Mai bis zum 31. Mai angewendet werden darf.

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