Zum Hauptinhalt springen

AIA-Datenübermittlung

Die Übermittlung der AIA Meldungen gemäss Artikel 15 AIAG kann auf drei Arten erfolgen:

  • Hochladen einer XML-Datei im ePortal
  • Manuelle Datenerfassung im ePortal (Online-Formular)
  • Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M)

Die AIA Meldungen müssen gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung erstellt werden.

Bei Fragen bezüglich das Vorgehen, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung – AIA Datenübermittlung. 

Kontakt

Kontaktformular AIA

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern