Ergänzungssteuer
Im Rahmen der OECD/G20-Mindestbesteuerung erhebt die Schweiz zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % eine Ergänzungssteuer Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Sie finden hier Informationen im Zusammenhang mit der Deklaration sowie Fachinformationen.
Die Umsetzung dieser Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnung. Volk und Stände haben die dafür nötige Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 an einer Volksabstimmung gutgeheissen. Innerhalb von sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen, das die Verordnung ablöst.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT).
Ergänzungssteuer deklarieren
Deklarieren Sie die Ergänzungssteuer über das ePortal des Bundes, wo Sie sich auch selbstständig an- und abmelden.
Fachinformationen zu der Ergänzungssteuer
Die Fachinformationen umfassen die Verordnung, OECD-Publikationen und Praxisverlautbarungen zur Mindestbesteuerung.
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
News
Ergänzungssteuer: Anwendung des Kapitels 2.6 der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour
Die ESTV gibt den Anwendungszeitpunkt der Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 bekannt. Die Regeln finden in Bezug auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung.
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern