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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Individualbesteuerung

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde an der Volksabstimmung vom 8. März 2026 mit 54,23 % Ja-Stimmen angenommen.

Auswirkungen Individualbesteuerung

Bei der Individualbesteuerung sollen Ehepaare künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht folgende Massnahmen bei der direkten Bundessteuer vor:

  • Zuweisung der Einkünfte und Vermögenswerte
    Die Einkünfte und Vermögenswerte der Eheleute sollen wie heute bei den unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen werden.
  • Erhöhung des Kinderabzugs
    Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer von 6 800 Franken auf 12 000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.
  • Anpassung des Steuertarifs
    Ziel der Tarifanpassungen ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen.
    Der Steuertarif wird angepasst:
    - Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden gesenkt.
    - Die Steuersätze für hohe Einkommen leicht erhöht werden.
  • Umsetzung auf allen Staatsebenen
    Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten finanziellen Auswirkungen des Beschlusses des National- und Ständerates vom 23. Juni 2025 liegen bezogen auf das Steuerjahr 2026 bei Mindereinnahmen von rund 630 Mio. Franken bei der direkten Bundessteuer. Davon entfallen:

  • 78,8 % auf den Bund und
  • 21,2 % auf die Kantone.

Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Ausgestaltung der Reform im kantonalen Recht ab, insbesondere von der Gestaltung des Tarifs. Aufgrund der Tarifautonomie der Kantone kann der Bund den Kantonen keine Vorgaben zur Tarifgestaltung machen. Der Bundesrat kann somit keine Aussagen dazu machen, welche finanziellen Auswirkungen sich bei den Kantonen und Gemeinden ergeben werden.

Auswirkungen auf die Steuerbelastungen

Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab von der Einkommensverteilung unter den Eheleuten ab:

  • Erzielen beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter.
  • Haben Ehepaare eine sehr ungleichen Einkommensverteilung, bezahlen sie tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt.

Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Gesamteinkommen des Ehepaars ist.

Unverheiratete Personen

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Sie sind dennoch von der Reform betroffen, weil der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer angepasst wird:

  • Die meisten Unverheirateten bezahlen weniger Steuern, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen.
  • Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern.
  • Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer; dies bleibt auch nach Umsetzung der Vorlage so.

Auswirkungen Individualbesteuerung

Dossier EFD

Dossier EFD

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern