Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht Abgabe Radio TV
Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird seit dem 1. Januar 2019 durch die Eidg. Steuerverwaltung ESTV erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
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