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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Unternehmensabgabe Radio TV und MWST-Gruppe

Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden (Art. 13 MWSTG).

Alle Unternehmen einer solchen MWST-Gruppe werden bei der Mehrwertsteuer als ein einziges Steuersubjekt betrachtet, und nur dieses Steuersubjekt ist abgabepflichtig bei der Unternehmensabgabe (Art. 70 Abs. 2 RTVG). Bei Anwendung der Gruppenbesteuerung ist der Gesamtumsatz der MWST-Gruppe für die Bestimmung des Tarifs bei der Unternehmensabgabe massgebend (Art. 70 Abs. 3 RTVG). Die einzelnen Unternehmen der MWST-Gruppe sind selber nicht abgabepflichtig. Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass bis da kein Mitglied die MWST-Abrechnung eingereicht hat.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Fragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern