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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Monatsmittelkurse MWST

Fremdwährungskurse für die Schweizer Mehrwertsteuer: Finden Sie hier Umrechnungskurse wie Tageskurs, Monatsmittelkurs und Konzernumrechnungskurs.

Aktueller Monatsmittelkurs MWST

Die Abrechnung der Mehrwertsteuer erfolgt für alle Entgelte in Schweizer Franken. Mit Hilfe des aktuellen Monatsmittelkurses rechnen Sie ausländische Währungen in Schweizer Franken um.

Archiv Monatsmittelkurse MWST

Hier sind die vergangenen Monatsmittelkurse MWST aufgeführt.

Jahresübersicht Monatsmittelkurse MWST

Die Monatsmittelkurse werden durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unverbindlich zur Verfügung gestellt.

Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von uns publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. Am 25. Tag des Folgemonats (oder am darauffolgenden ersten Werktag) wird der so ermittelte Durchschnittskurs publiziert, und ab Beginn des nächsten Monats darf er angewendet werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Anwendung von Monatsmittelkursen langfristig keine Vor- oder Nachteile gegenüber der Anwendung von Tageskursen mit sich bringt.

Beispiel: Aus den Tageskursen vom 25. März bis zum 24. April wird der Durchschnittskurs errechnet (und am 25. April publiziert), der vom 1. Mai bis zum 31. Mai angewendet werden darf.

MWST-Fremdwährungskurse: Automatische Einbindung in Buchhaltungssoftware

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Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern