Mehrwertsteuer online abrechnen
Rechnen Sie Ihre Mehrwertsteuer online über unser ePortal ab und wählen Sie zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht
MWST abrechnen
Mehrwertsteuer einfach einreichen
Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Fragen & Antworten zu MWST online abrechnen
Im ePortal mit der Kachel «MWST abrechnen»:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person – zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Unter diesem Link https://www.mwstabrechnen.estv.admin.ch/easy/reorder können Sie sich in «MWST-Abrechnung easy» einloggen und den fehlenden Abrechnungscode anfordern. Sie erhalten ihn dann per Post zugestellt.
Dank der Möglichkeit der Einreichung mittels der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch dann durch die steuerpflichtige Person mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe und auf dem Postweg.
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
In «MWST-Abrechnung pro» können Sie unter Profil > Einstellungen > Mein Profil die Mobilnummer und/oder die E-Mailadresse anpassen.
In «MWST-Abrechnung easy» müssen Sie sich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode einloggen. Unter «Erinnerungen anpassen» können Sie die Mobilnummer wechseln.
Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. Mailadresse zugestellt.
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
«MWST-Abrechnung pro» stellt Ihnen automatisch eine E-Mail oder SMS zu, sobald die Abrechnung im ePortal zur Verfügung steht. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, überprüfen Sie bitte in Ihrem Profil «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen», ob Sie die Benachrichtigungen und Nachrichtentypen entsprechend aktiviert haben.
Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Die Erinnerung mittels SMS und via elektronischem Kalender enthält den Abrechnungscode. Die Erinnerung per E-Mail enthält aus Sicherheitsgründen keinen Code.
«MWST-Abrechnung pro» ermöglicht Massenfristgesuche für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen gleichzeitig.
In «MWST-Abrechnung easy» können Sie durch die Eingabe Ihres Abrechnungscodes eine Fristverlängerung beantragen.
Nein, dieses Vorgehen unterstützt die ESTV nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Ab dem 8. März 2025, sind das Formular Meldeverfahren und die Beilage zur Einlageentsteuerung direkt in der online MWST-Abrechnung hochzuladen und einzureichen. Andere Beilagen müssen generell nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden.
Ja, diese Funktion besteht.
Die Systeme stehen grundsätzlich immer zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden im Service frühzeitig kommuniziert.
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung in der aktuellen und Vorgängerversion für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
Nein, aufgrund der Online-Pflicht können ab dem 01.01.2025 keine Papierabrechnungen mehr bestellt werden. Auch nicht für rückwirkende Abrechnungsperioden. Es gibt kein Bestellformular mehr für Papierabrechnungen.
Deaktivieren Sie die Benachrichtigungen im ePortal unter «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen».
Exportieren Sie dazu in Ihrem Buchhaltungsprogramm die gewünschte Abrechnungsperiode als eCH-0217-XML-Dokument. Wählen Sie anschliessend in «MWST-Abrechnung pro» das exportierte eCH-0217-XML-Dokument für den Datenimport aus. Überprüfen Sie nach dem Import die Daten und ergänzen Sie diese gegebenenfalls. Anschliessend kann die Abrechnung normal eingereicht werden. Das Hochladen von XML-Dateien ist ausschließlich im Format des E-Government Standards eCH-0217 Spezifikation E-MWST Version 2.0.0 möglich. Andere Versionen oder abweichende Strukturen werden nicht mehr unterstützt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Datei dem aktuellen Standard entspricht, um eine erfolgreiche Verarbeitung zu gewährleisten. Das deklarierende Unternehmen sowie die betroffene Abrechnungsperiode werden automatisch beim Import erkannt.
ePortal
Weitere Informationen und Registrierung neuer Benutzer/innen zu ePortal
Kontakt
Technische Fragen
Servicedesk: +41 58 461 61 11
Fachliche Fragen
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern