Derzeit sind Phishing-E-Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umlauf. Diese geben vor, eine offizielle Mitteilung zu einer Rückerstattung zu enthalten. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails. Weitere Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit.
Ab Mai 2026 vereinfacht das neue ESTV-Portal den Zugang zu den Onlineservices der ESTV. Im ESTV-Portal haben Sie Ihre Anliegen zu Bundessteuern und -abgaben im Überblick. Deklarieren Sie die Mehrwertsteuer, fordern Sie die Verrechnungssteuer zurück oder verwalten Sie Ihre Berechtigungen – alles zentral im ESTV-Portal. Schritt für Schritt überführt die ESTV ihre Onlineservices vom bisherigen ePortal in das neue ESTV‑Portal.
Das ESTV-Portal – Ihre Steuergeschäfte im Überblick
Im ESTV-Portal verwalten Sie ab Mai 2026 die meisten Ihrer ESTV-Geschäfte. Zeitgleich mit der Einführung des ESTV-Portals wird «MWST-Abrechnung easy» eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt deklarieren Sie die MWST ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro» im ESTV-Portal.
Sie erreichen das ESTV-Portal entweder via «Login» auf der ESTV-Homepage oder im ePortal. Registrieren Sie sich mit dem neuen Behördenlogin AGOV. Hilfe finden Sie unter AGOV help. Verfügen Sie noch über ein CH-Login, so verknüpfen Sie AGOV einfach mit Ihrem bestehenden Konto.
Die Funktionen im ESTV-Portal
Im ESTV-Portal finden Sie Ihre Berechtigungen, Ihre Geschäfte, Ihre Dokumente. Sie verwalten Ihre Berechtigungen und Vollmachten und haben Zugang zur MWST-Anmeldung, MWST-Abrechnung und MWST-Bescheinigung, zur Verrechnungssteuer und zur Stempelabgabe sowie zur Unternehmensabgabe für Radio und TV.
Berechtigungen
Im ESTV-Portal verwalten Sie die Berechtigungen zentral in «Meine Berechtigungen». Beantragen Sie eine neue Berechtigung unter «Neue Berechtigungen».
Geschäfte
Diese Funktionen stehen zur Verfügung:
MWST Anmeldung: Klären Sie ab, ob Ihr Unternehmen MWST-pflichtig ist und melden Sie sich für die MWST an. Mehr zur MWST-Pflicht erfahren.
MWST Abrechnung: Rechnen Sie die MWST über «MWST-Abrechnung pro» ab. Nutzen die Funktionen Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen, Fristenverlängerungen. Mehr zu MWST online abrechnen erfahren
MWST-Bescheinigungen: Fordern Sie eine MWST-Unternehmens- oder Eintragungsbescheinigung an. Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer und für die Anmeldung der Steuerpflicht benötigt. Die MWST-Eintragungsbescheinigung wird als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen MWST-Register verwendet. Mehr zu MWST-Bescheinigungen
Verrechnungssteuer Schweiz: Sie können die Verrechnungssteuer abrechnen (Formular 102, 103, 110 und Formulare für die Meldung statt Entrichtung 106, 108, 823, 823B, 823C) oder Sie können sie rückerstatten lassen (Formular 21, 25). Der Service ermöglicht Ihnen, die pendenten oder abgeschlossenen Geschäfte nachzuverfolgen. Mehr zu Verrechnungssteuer abrechnen oder Mehr zu Verrechnungssteuer rückerstatten lassen
Stempelabgabe: Sie können die Stempelabgabe abrechnen (Formular 9 / 9 FL) oder sich als Effektenhändler registrieren. Der Service ermöglicht Ihnen, die pendenten oder abgeschlossenen Geschäfte nachzuverfolgen. Mehr zu Stempelabgabe abrechnen
Unternehmensabgabe Radio und TV: Sie finden neben der Abgaberechnungechnung auch die Möglichkeit, Abgabegruppen oder Zusammenschlüsse autonomer Dienststellen zu bilden und zu verwalten. Oder stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Mehr zur Abgabe Radio TV
Fragen und Antworten zum ESTV-Portal
Die folgenden Fragen und Antworten zum ESTV-Portal unterstützen Sie bei der Orientierung und Anwendung.
Registrierung und Anmeldung
Sie können das Portal der ESTV über die ESTV-Website oder über die Applikationsübersicht des ePortals aufrufen.
Für die Anmeldung empfiehlt die ESTV das Behörden-Login AGOV. Dieses ersetzt das CH-Login schrittweise bis spätestens 31. Oktober 2026.
Um mit dem Portal der ESTV zu arbeiten, müssen Sie sich einloggen und einen Antrag für Unternehmen oder steuerpflichte Personen auslösen. Anschliessend müssen Sie den zugeschickten Aktivierungscode einlösen. Diese Aktivitäten erfolgen über die Option «Berechtigung beantragen» im Hauptnavigationspunkt «Neue Berechtigungen».
Wenn Sie ein gewünschtes Unternehmen nicht finden, können Sie über den manuellen Registrierungsprozess einen Antrag zur Aufnahme dieses Unternehmens stellen. Die entsprechenden Optionen finden Sie im Schritt «Unternehmen oder Personen finden».
Beim Behörden-Login AGOV gibt es keine herkömmlichen Passwörter. Weitere Informationen finden Sie unter «AGOV erklärt in einfacher Sprache».
Beim CH-Login können Sie Ihr Passwort über die Option «Passwort vergessen» zurücksetzen.
Aktivierungs- und Einladungscode
Der Aktivierungscode wird für die erstmalige Registrierung eines Unternehmens im Portal der ESTV verwendet. Dieser Code wird per Post an die Sitzadresse des Unternehmens gesendet. Das Unternehmen entscheidet selbst, welche Person den Code einlöst. Der Aktivierungscode ist 90 Tage gültig.
Sobald ein Unternehmen im Portal der ESTV registriert ist, kann ein Administrator weitere Anwender mit einem Einladungscode zum Unternehmen hinzufügen. Der Einladungscode wird vom Administrator verwaltet. Die Gültigkeit kann individuell festgelegt werden und beträgt maximal 90 Tage.
Beide Codes können im Portal der ESTV unter «Neue Berechtigungen» im Bereich «Code aktivieren» eingelöst werden.
Klicken Sie im Hauptmenü auf «Neue Berechtigungen» und anschliessend auf «Berechtigung beantragen». Danach müssen Sie den Onboarding-Prozess durchlaufen.
Der Registrierungsbrief wird anschliessend per Post an die Sitzadresse des Unternehmens versendet.
Ja. Navigieren Sie zu «Neue Berechtigungen» und wählen Sie das Unternehmen aus. Im Hinweisfeld finden Sie die Option «Aktivierungscode erneut per Post zusenden».
Ist Ihr Code nicht mehr gültig, navigieren Sie zu «Neue Berechtigungen» und wählen das Unternehmen aus. Im Hinweisfeld finden Sie die Option «Aktivierungscode erneut per Post zusenden».
Anträge für Unternehmen ohne Handelsregistereintrag werden von der ESTV geprüft. Diese Prüfung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Den Status Ihres Antrags sehen Sie im Hauptmenü unter «Neue Berechtigungen». Im Bereich «Laufende Berechtigungsanträge» finden Sie alle offenen Anträge und deren Status. Weitere Details erhalten Sie, wenn Sie auf den Eintrag klicken.
Berechtigungen und Rollen
Ein Administrator kann Berechtigungen seines Unternehmens an weitere Benutzer oder Administratoren vergeben.
Ein Benutzer kann innerhalb seiner Berechtigungen Geschäfte für das Unternehmen bearbeiten, diese Rechte jedoch nicht weitergeben. Ein Benutzer kann für mehrere Services desselben Unternehmens sowie für mehrere Unternehmen berechtigt sein.
Ihre Berechtigungen finden Sie im Hauptmenü unter «Meine Berechtigungen». Wählen Sie dort das Unternehmen aus. Anschliessend werden Ihnen die berechtigten Services angezeigt.
Neue Berechtigungen beantragen Sie über «Neue Berechtigungen» und die Option «Berechtigung beantragen».
Um Berechtigungen anzupassen, wechseln Sie zu «Meine Berechtigungen», wählen den Service aus und gelangen so ins ePortal des Bundes. Wenn Sie Administrator sind, können Sie die Anpassungen selbst vornehmen. Andernfalls wenden Sie sich an den zuständigen Administrator.
Berechtigungen entziehen Sie über die Benutzerverwaltung im ePortal des Bundes. Klicken Sie dazu im Portal der ESTV zuerst auf «Meine Berechtigungen» und wählen den Service aus. Von dort gelangen Sie ins ePortal. Auch hier gilt: Nur Administratoren können diese Änderungen vornehmen.
Ja. Ein Administrator kann weitere Administratoren ernennen.
Ein Service muss jedoch immer mindestens einen Administrator haben. Der letzte verbleibende Administrator kann sich daher nicht selbst entfernen.
Eine Berechtigungsanfrage stellen Sie im Rahmen des Berechtigungs-Prozesses. Navigieren Sie dazu zu «Neue Berechtigungen» und wählen Sie «Berechtigung beantragen».
Die ESTV empfiehlt, dass zunächst mindestens ein interner Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Firmeninhaber mit dem Portal der ESTV verbunden wird. Steuervertreter sollten erst danach und nur als zusätzliche Administratoren hinzugefügt werden. So bleibt die Kontrolle über Zugriffe und Berechtigungen jederzeit beim Unternehmen selbst.
Den Status Ihrer Anträge sehen Sie unter «Neue Berechtigungen» im Abschnitt «Laufende Berechtigungsanträge».
Bereits eingereichte Anträge können nicht gelöscht oder zurückgezogen werden. Sie werden drei Jahre gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Falls erforderlich, können Sie für ein Unternehmen einen neuen Aktivierungscode beantragen. Öffnen Sie dazu den Antrag und wählen Sie «Aktivierungscode erneut per Post zusenden».
Funktionen und Services
Über das Portal der ESTV können derzeit folgende Anwendungen freigeschaltet werden, sofern Ihr Unternehmen dafür qualifiziert ist:
Unternehmen und Personen verwalten
Verwalten von Administrationsrechten von Unternehmen/Personen, Berechtigungen und Services
Verrechnungssteuer und Stempelabgaben:
Deklarieren und Rückerstattung beantragen der Verrechnungssteuer sowie Deklarieren der Stempelabgaben für in der Schweiz sesshafte Unternehmen
MWST abrechnen:
Deklarieren der Mehrwertsteuer, Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen
GloBE Information Return (GIR).
Die folgenden Services sind derzeit noch nicht im Portal der ESTV integriert und müssen über die spezifischen Anwendungen verwaltet werden:
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Country-by-Country Reporting (CbCR)
Spontaner Informationsaustausch SIA
Verrechnungssteuer-Rückerstattung für Unternehmen und Personen mit Sitz in Deutschland
Ein neues Unternehmen können Sie manuellem Prozess anmelden. Dies betrifft Unternehmen ohne Handelsregistereintrag. Gehen Sie zu «Neue Berechtigungen», wählen Sie «Berechtigung beantragen» und folgen Sie dem Prozess bis zur Auswahl «Unternehmen ohne Handelsregisterpflicht». Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zur Prüfung an die ESTV.
Derzeit können Unternehmensdaten im Portal der ESTV nur sehr eingeschränkt angepasst werden. Der Grund ist, dass gewisse Daten aus den kantonalen Handelsregistern übernommen werden und dort geändert werden müssen. Möchten Sie eine Adressänderung und/oder eine Namensänderung mitteilen, nutzen Sie das korrekte Formular.
Aus Datenschutzgründen können nur öffentlich zugängliche Unternehmensdaten angezeigt werden. Daher kann es vorkommen, dass ein gesuchtes Unternehmen nicht gefunden wird.
Zusätzlich ist zu beachten, dass neu eingetragene Unternehmen im Handelsregister erst mit einer gewissen Verzögerung im Portal der ESTV verfügbar sind. Da wir diese Daten übernehmen, kann es einige Tage dauern, bis ein Unternehmen nach der Eintragung auffindbar ist.
Öffnen Sie «Meine Berechtigungen» und wählen Sie das Unternehmen aus.
Für eine zusätzliche Verbindung klicken Sie auf «Service hinzufügen». Je nach Berechtigungsstufe wird der Service direkt aktiviert oder es wird ein Berechtigungs-Prozess mit anschliessender Briefzustellung gestartet.
Öffnen Sie «Meine Berechtigungen» und wählen Sie das Unternehmen aus.
Ein Service kann nur gelöscht werden, wenn dies vom jeweiligen Service unterstützt wird und Sie Administrator dieses Services sind. Dabei werden die Berechtigungen aller Benutzer für diesen Service entfernt.
Löschen Sie einen Service, verschwindet dieser aus der Übersicht und die Rechte von sämtlichen Nutzenden zu diesem Service werden entfernt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen von diesem Service abgemeldet ist. Eine bestehende Steuerpflicht bleibt weiterhin bestehen und muss erfüllt werden.
Klicken Sie im Hauptmenü auf «Neue Geschäfte». Standardmässig werden Ihnen alle Geschäfte angezeigt, die ohne Verbindung zu einem spezifischen Unternehmen angestossen werden können. Dazu zählen: MWST-Eintragungsbescheinigung, MWST-Unternehmensbescheinigung und die MWST-Anmeldung. Wählen Sie über das Suchfeld ein Unternehmen aus, mit dem Sie verknüpft sind, werden Ihnen alle Geschäfte angezeigt, die für dieses Unternehmen relevant sind und für die Sie Berechtigungen haben.
Sicherheit und Datenschutz
Ihre Daten werden gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG), verarbeitet und geschützt. Die ESTV ergreift technische und organisatorische Massnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung von Geschäftsfällen oder für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Aus Sicherheits- und Nachvollziehbarkeitsgründen werden technische Protokolle erstellt (z.B. Zugriffszeiten oder Systemereignisse). Diese dienen der Sicherheit, Fehleranalyse und dem Betrieb des Portals. Zugriff auf diese Daten haben nur befugte Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zugang missbraucht wurde oder ein unbefugter Zugriff erfolgt ist, wenden Sie sich bitte umgehend an den technischen Support der ESTV (+41 58 465 88 88) oder nutzen Sie das Kontaktformular im Portal.
Technische Fragen
Für die Nutzung des Portals benötigen Sie einen aktuellen Browser. Unterstützt werden Chrome, Firefox, Edge und Safari in der jeweils aktuellen Version. Der Internet Explorer wird nicht unterstützt.
Eine fehlerhafte Darstellung kann durch veraltete Browser, deaktivierte Browserfunktionen oder Netzwerk-/Sicherheitsfilter verursacht werden. Verwenden Sie einen unterstützten Browser in aktueller Version. Vorübergehend können auch Wartungsarbeiten zu Einschränkungen führen.
Aktualisieren Sie zunächst die Seite und prüfen Sie, ob Sie einen aktuellen Browser verwenden. Löschen Sie gegebenenfalls den Browser-Cache oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich bitte an den Support der ESTV (+41 58 465 88 88).
Feedback und Rückmeldung
Sie können Feedback oder Verbesserungsvorschläge über das Formular einreichen. Ihre Rückmeldungen helfen uns, das Portal der ESTV kontinuierlich zu verbessern.
Die ESTV-Services im ePortal
Nicht alle Onlineservices der ESTV sind im ESTV-Portal integriert. Eigenständige Lösungen mit separaten Zugängen finden Sie im ePortal.
Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften übermitteln im Service AIA (Automatischer Informationsaustausch) Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter. Die Berechtigungen verwalten Sie direkt in diesem Service. Mehr zum AIA
Country by Country Reporting CbCR
Multinationale Unternehmen übermitteln im Service CbCR (Country by Country Reporting) ihren Bericht über die weltweite Verteilung der Umsätze, der bezahlten Steuern, weitere Kennzahlen nach Ländern und Angaben über sämtliche Rechtsträger. Der Bericht ist spätestens zwölf Monate nach Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln. Der CbC-Bericht muss den Anforderungen der technischen Wegleitung entsprechen und erfordert das XML-Format. Die Berechtigungen verwalten Sie direkt in diesem Service. Mehr zu CbCR
Spontaner Informationsaustausch SIA
Um Zugriff auf die Fachanwendung SIA und den entsprechenden Steuerpflichtigen zu erhalten, müssen Sie als erstes ein persönliches Konto auf dem ePortal (inkl. 2-Faktor Authentifizierung) erstellen. Danach lösen Sie im ePortal einen Einladungscode ein, der Zugriff auf die Fachanwendung SIA und den entsprechenden Steuerpflichtigen gewährt. Die Kachel «SIA» im ePortal wird erst sichtbar, wenn mindestens ein Einladungscode erfolgreich eingelöst und die 2-Faktor Authentifizierung aktiviert wurden. Mehr zu SIA
GloBE Information Return (GloBE-Erklärung; GIR)
Die GloBE-Erklärung (GIR) ermöglicht den Steuerbehörden den automatischen Austausch von Informationen über die Berechnung und Anwendung der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen, die den GloBE-Mustervorschriften unterliegen. Die GIR enthält Daten zu den Einkünften, erhobenen Steuern, Steueranpassungen pro Steuerhoheitsgebiet und Informationen zu den einzelnen Geschäftseinheiten der Gruppe. Die Kachel «GIR» im ePortal wird erst sichtbar, wenn Sie einen Einladungscode dafür eingelöst haben. Mehr zu GIR