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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

FremdmitteilungVeröffentlicht am 9. Dezember 2025

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung und Fragen und Antworten zum Lohnausweis

Bern, 09.12.2025 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» und die «Fragen und Antworten zum Lohnausweis» aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2026 vorgenommen: 
- RZ 9: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen (inkl. Verweis auf den Anhang der Berufskostenverordnung) sowie Aufführen der Autopauschale betreffend Kreuz in Feld F; 
- RZ 23 und 52: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen; 
- RZ 59: Präzisierung der Formulierung betreffend genehmigtem Spesenreglement; 
- RZ 72: Formulierung hinsichtlich Vergünstigungen von Dritten sowie jährlicher Betrag für Naturalgeschenke sowie Zutrittskarten für Anlässe auf maximal CHF 600 pro Jahr angepasst.