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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

FremdmitteilungVeröffentlicht am 9. Dezember 2025

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung und Fragen und Antworten zum Lohnausweis

Bern, 09.12.2025 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» und die «Fragen und Antworten zum Lohnausweis» aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2026 vorgenommen: 
- RZ 9: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen (inkl. Verweis auf den Anhang der Berufskostenverordnung) sowie Aufführen der Autopauschale betreffend Kreuz in Feld F; 
- RZ 23 und 52: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen; 
- RZ 59: Präzisierung der Formulierung betreffend genehmigtem Spesenreglement; 
- RZ 72: Formulierung hinsichtlich Vergünstigungen von Dritten sowie jährlicher Betrag für Naturalgeschenke sowie Zutrittskarten für Anlässe auf maximal CHF 600 pro Jahr angepasst.