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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

FremdmitteilungVeröffentlicht am 9. Dezember 2025

Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung und Fragen und Antworten zum Lohnausweis

Bern, 09.12.2025 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» und die «Fragen und Antworten zum Lohnausweis» aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen wurden in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung gültig per 1. Januar 2026 vorgenommen: 
- RZ 9: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen (inkl. Verweis auf den Anhang der Berufskostenverordnung) sowie Aufführen der Autopauschale betreffend Kreuz in Feld F; 
- RZ 23 und 52: Erhöhung der Fahrkostenpauschale für Autos auf 75 Rappen; 
- RZ 59: Präzisierung der Formulierung betreffend genehmigtem Spesenreglement; 
- RZ 72: Formulierung hinsichtlich Vergünstigungen von Dritten sowie jährlicher Betrag für Naturalgeschenke sowie Zutrittskarten für Anlässe auf maximal CHF 600 pro Jahr angepasst.