Arbeitgebende bescheinigen ihren Arbeitnehmenden die erbrachten Leistungen mit dem entsprechenden Formular.
Der Lohnausweis muss den Mitarbeitenden in zweifacher Ausführung ausgehändigt werden. Arbeitgebende in Kantonen mit direkter Einreichepflicht müssen ein Exemplar an die kantonale Steuerbehörde senden (vgl. dazu Wegleitung / Randziffer 74; Adressaten des Lohnausweises). Bei Mitarbeitenden mit ausserkantonalem Wohnsitz muss der kantonalen Steuerbehörde kein Exemplar zugestellt werden. Der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind keine Lohnausweise zu übermitteln.
eLohnausweis SSK
Der eLohnausweis SSK ist eine Software zum Erstellen von Lohnausweisen und Rentenbescheinigungen.
Der eLohnausweis SSK ist für KMUs ohne eigene Lohnsoftware geeignet und ermöglicht die Erstellung einer beliebigen Anzahl von Lohnausweisen bzw. Rentenbescheinigungen. Die Applikation steht Unternehmen kostenlos zur Verfügung.
Link zur Applikation «eLohnausweis SSK»
Unter obenstehendem Link finden Sie auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum eLohnausweis SSK.
Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die Daten lokal zu speichern und liegen in der Verantwortung des Nutzers. Nicht gespeicherte Daten können nicht wiederhergestellt werden und gehen verloren.
Fachliche Fragen zum Lohnausweis
Allgemeine und fachliche Fragen zum Lohnausweis beantwortet die kantonale Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons. Die Kontaktangaben Ihres Kantons können Sie dem Anhang der «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung» entnehmen.
Technische Fragen zur Software
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
E-Mail: support-elohn-ssk(at)dvbern.ch
Telefon: +41 31 378 24 27
Formular Lohnausweis/Rentenbescheinigung PDF (Adobe Acrobat Reader)
Damit Sie die PDF-Formulare am PC ausfüllen und ausdrucken können, muss die aktuelle Gratis-Software Adobe Acrobat Reader installiert sein.
Adresse rechts
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (PDF, 696 kB, 09.10.2023)Formular ausfüllbar, Adresse rechts, d/f/i
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (PDF, 769 kB, 09.10.2023)Formular ausfüllbar, Adresse rechts, d/f/e
Adresse links
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (PDF, 695 kB, 09.10.2023)Formular ausfüllbar, Adresse links, d/f/i
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (PDF, 769 kB, 09.10.2023)Formular ausfüllbar, Adresse links, d/f/e
Formular Lohnausweis/Rentenbescheinigung QDF (Snapform Viewer)
Damit Sie die QDF-Formulare am PC ausfüllen, speichern und ausdrucken können, muss die aktuelle Gratis-Software Snapform Viewer installiert sein.
Adresse rechts
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (QDF, 91 kB, 09.10.2023)Formular für Snapform Viewer, Adresse rechts, d/f/i
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (QDF, 92 kB, 09.10.2023)Formular für Snapform Viewer, Adresse rechts, d/f/e
Adresse links
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (QDF, 91 kB, 09.10.2023)Formular für Snapform Viewer, Adresse links, d/f/i
11 - Lohnausweis / Rentenbescheinigung (QDF, 92 kB, 09.10.2023)Formular für Snapform Viewer, Adresse links, d/f/e
Wegleitungen (inkl. Übersicht über die kantonalen Steuerbehörden) und Muster-Spesenreglemente
Wegleitungen
Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (inkl. Übersicht über die kantonalen Steuerbehörden) (PDF, 832 kB, 19.12.2024)gültig für Lohnausweise betreffend die Steuerperiode(n) ab 2025
Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (inkl. Übersicht über die kantonalen Steuerbehörden) (PDF, 847 kB, 19.12.2024)gültig für Lohnausweise betreffend die Steuerperiode(n) bis und mit 2024
Frequently asked questions (FAQ) zum Lohnausweis bzw. zur Rentenbescheinigung (PDF, 336 kB, 05.08.2024)gültig ab 1. August 2024
Muster-Spesenreglemente
Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen (PDF) (PDF, 198 kB, 20.06.2024)gültig ab 1. Mai 2024
Mustervorlagen Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen (DOCX) (DOCX, 127 kB, 20.06.2024)gültig ab 1. Mai 2024
Mustervorlage: Autopauschale für Mitarbeitende mit sehr häufigem geschäftlichen Gebrauch des Privatwagens (PDF, 40 kB, 20.06.2024)gültig ab 1. Mai 2024
Mustervorlage: Autopauschale für Mitarbeitende mit sehr häufigem geschäftlichen Gebrauch des Privatwagens (DOCX, 105 kB, 20.06.2024)gültig ab 1. Mai 2024
Liste der Zuständigkeiten für Spesenreglemente (PDF, 140 kB, 21.03.2025)gültig ab 1. Januar 2025
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Abteilung Aufsicht Kantone
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 21.03.2025