Sie möchten Ihre Verrechnungssteuer rückerstatten lassen? Als in der Schweiz oder in Deutschland ansässige Personen können Sie das über unser ePortal direkt online machen. Sie brauchen hierfür ein ePortal-Login.
In anderen Ländern ansässige Personen nutzen bitte die Formulare zu Rückerstattung für Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Verrechnungssteuer online rückerstatten lassen
Verrechnungssteuer
Deklaration und Rückerstattung für in der Schweiz ansässige Personen (Formular 25)
Verrechnungssteuer
Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen (F85)
eF85 Benutzeranleitung (PDF, 2 MB, 27.09.2022)Applikation Verrechnungssteuer Deutschland (VStDE)
Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen
Rasche und sichere Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Das ePortal bietet Ihnen folgende Funktionen:
- Elektronische Rückerstattung Formular 25 / 85
- Geschäftsübersicht über online eingereichte Anträge
- Elektronische Benutzerverwaltung (Hinzufügen und mutieren von Benutzerrechten)
Fragen & Antworten zu Verrechnungssteuer rückerstatten lassen
Ihre Bank oder Ihre Vertretung hat einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihre Vertretung.
Inländische juristische Personen (JP) fordern die Verrechnungssteuer bei der ESTV zurück. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können ausländische Personen (NP und JP) die Verrechnungssteuer ebenfalls bei der ESTV zurückfordern. Sie können Ihr Gesuch um Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf unserer Website entweder online einreichen oder mittels der Gratis-Software Snapform-Viewer, speichern und drucken und an die ESTV senden.
In Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung, werden die Papierformulare nach und nach abgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, wo möglich die elektronische Variante zu verwenden.
Inländische natürliche Personen (NP) können die Verrechnungssteuer bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zurückfordern.
Der Eingang von Anträgen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird nicht bestätigt. Die Erledigung der Anträge kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie angesichts der rund 300 000 jährlich zu prüfenden Anträgen um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Sie müssen sämtliche auf dem Antrag aufgeführten Positionen mit Ertragsabrechnungen oder einem Wertschriftenverzeichnis belegen. Wenn Wertpapiere bei einer ausländischen Bank deponiert sind, müssen Sie die entsprechenden Tax Voucher beilegen. Zusätzliche Informationen und Dokumente können jedoch bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert werden.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt grundsätzlich, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Rückerstattung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Rückerstattung
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 20.07.2023
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