Unseren Steuerpartnerinnen und Steuerpartnern wollen wir die Rückerstattung der Verrechnungssteuer möglichst leicht machen. Der beste Weg dazu führt über unser elektronisches Portal.
eF85 Benutzeranleitung (PDF, 2 MB, 27.09.2022)Applikation Verrechnungssteuer Deutschland (VStDE)
Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen
Ihr Vorteil: Rasche und sichere Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Das ePortal bietet Ihnen folgende Funktionen:
- Elektronische Rückerstattung Formular 25
- Geschäftsübersicht über online eingereichte Anträge
- Elektronische Benutzerverwaltung (Hinzufügen und mutieren von Benutzerrechten)
Fragen & Antworten zur Verrechnungssteuer rückfordern
Ihre Bank oder Ihre Vertretung hat einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihre Vertretung.
Inländische juristische Personen (JP) fordern die Verrechnungssteuer bei der ESTV zurück. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können ausländische Personen (NP und JP) die Verrechnungssteuer ebenfalls bei der ESTV zurückfordern. Sie können Ihr Gesuch um Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf unserer Website entweder online einreichen oder mittels der Gratis-Software Snapform-Viewer, speichern und drucken und an die ESTV senden.
In Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung, werden die Papierformulare nach und nach abgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, wo möglich die elektronische Variante zu verwenden.
Inländische natürliche Personen (NP) können die Verrechnungssteuer bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zurückfordern.
Wir senden keine separaten Bestätigungen, wenn der Antrag bei uns eintrifft. Die Anträge erledigen wir in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Da wir jährlich rund 300’000 Anträge prüfen, bitten wir Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Den Status der online gestellten Anträge können Sie im e-Portal abfragen. Sobald der Antrag bei uns eingetroffen ist, wechselt der Status auf «Eingereicht» usw...
Sie müssen sämtliche auf dem Antrag aufgeführten Positionen mit Ertragsabrechnungen oder einem Wertschriftenverzeichnis belegen. Wenn Wertpapiere bei einer ausländischen Bank deponiert sind, müssen Sie die entsprechenden Tax Voucher beilegen. Zusätzliche Informationen und Dokumente können jedoch bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert werden.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt grundsätzlich, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.
Letzte Änderung 21.11.2022
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Rückerstattung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Rückerstattung
Eigerstrasse 65
3003 Bern