Unseren Steuerparterinnen und Steuerpartnern wollen wir die Rückerstattung der Verrechnungssteuer möglichst leicht machen. Der beste Weg dazu führt über unser elektronisches Portal ESTV SuisseTax.
eF85 Benutzeranleitung (PDF, 2 MB, 01.11.2021)Applikation Verrechnungssteuer Deutschland (VStDE)
Rückerstattung für in Deutschland ansässige Personen
Ihr Vorteil: Rasche und sichere Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Das Portal ESTV Suisse Tax bietet Ihnen folgende Funktionen:
- Elektronische Rückerstattung Formular 25
- Geschäftsübersicht über online eingereichte Anträge
- Elektronische Benutzerverwaltung (Hinzufügen und mutieren von Benutzerrechten)
Fragen & Antworten zur Verrechnungssteuer rückfordern
Ihre Bank oder Ihre Vertretung hat einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihre Vertretung.
Sie können Ihr Gesuch um Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf unserer Website entweder online einreichen oder mittels der Gratis-Software Snapform-Viewer ausfüllen, speichern und drucken und an die ESTV senden.
Wir senden keine separaten Bestätigungen, wenn der Antrag bei uns eintrifft. Die Anträge erledigen wir in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Da wir jährlich rund 300 000 Anträge prüfen, bitten wir Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Sie müssen sämtliche auf dem Antrag aufgeführten Positionen mit Ertragsabrechnungen oder einem Wertschriftenverzeichnis belegen. Wenn Wertpapiere bei einer ausländischen Bank deponiert sind, müssen Sie den oder die Tax Voucher beilegen.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt vorbehältlich der Ausnahmeregelung von Artikel 32 Absatz 2 VStG, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.
Inländische juristische Personen (JP) fordern die Verrechnungssteuer bei der ESTV zurück. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können ausländische Personen (NP und JP) die Verrechnungssteuer ebenfalls bei der ESTV zurückfordern.
Inländische natürliche Personen (NP) können die Verrechnungssteuer bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zurückfordern.
Letzte Änderung 31.01.2022
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Rückerstattung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Rückerstattung
Eigerstrasse 65
3003 Bern